Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht – Vertrag vor der Unterschrift prüfen lassen
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Anders als bei einer Kündigung erfolgt die Beendigung nicht einseitig, sondern auf Grundlage einer Vereinbarung beider Seiten.
Viele Arbeitnehmer erhalten einen Aufhebungsvertrag überraschend – etwa im Rahmen eines Personalgesprächs oder verbunden mit der Bitte, den Vertrag kurzfristig zu unterschreiben. In dieser Situation ist es besonders wichtig, die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen sorgfältig zu prüfen.
Ein einmal unterschriebener Aufhebungsvertrag ist in der Regel verbindlich und nur schwer rückgängig zu machen.