Fristlose Kündigung

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Fristlose Kündigung im Arbeitsrecht

Eine fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung. Anders als bei einer ordentlichen Kündigung wird keine Kündigungsfrist eingehalten. Für Arbeitnehmer hat eine solche Kündigung häufig erhebliche Konsequenzen – sowohl finanziell als auch beruflich.

Da eine fristlose Kündigung besonders gravierend ist, stellt das Arbeitsrecht sehr hohe Anforderungen an ihre Wirksamkeit. In der Praxis erweisen sich fristlose Kündigungen deshalb nicht selten als rechtlich angreifbar.

Was ist eine fristlose Kündigung?

Die fristlose Kündigung – auch außerordentliche Kündigung genannt – beendet das Arbeitsverhältnis unmittelbar.

Voraussetzung hierfür ist ein sogenannter wichtiger Grund, der es dem kündigenden Teil unzumutbar macht, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist fortzusetzen.

Der Gesetzgeber verlangt also eine besonders schwerwiegende Pflichtverletzung oder einen gravierenden Umstand, der eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigt.

Wann ist eine fristlose Kündigung zulässig?

Eine fristlose Kündigung ist nur unter engen Voraussetzungen möglich. Typische Gründe können beispielsweise sein:

  • Diebstahl zulasten des Arbeitgebers
  • Arbeitszeitbetrug
  • schwere Beleidigungen oder tätliche Angriffe
  • erhebliche Pflichtverletzungen im Arbeitsverhältnis
  • beharrliche Arbeitsverweigerung
  • schwerwiegende Verstöße gegen betriebliche Regeln

Entscheidend ist immer, ob dem Arbeitgeber tatsächlich nicht zugemutet werden kann, das Arbeitsverhältnis auch nur bis zum Ablauf der normalen Kündigungsfrist fortzusetzen.

Ist vor einer fristlosen Kündigung eine Abmahnung erforderlich?

In vielen Fällen ist vor einer fristlosen Kündigung zunächst eine Abmahnung erforderlich. Mit einer Abmahnung soll dem Arbeitnehmer Gelegenheit gegeben werden, sein Verhalten zu ändern.

Eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung kommt in der Regel nur dann in Betracht, wenn:

  • das Fehlverhalten besonders schwerwiegend ist oder
  • von vornherein klar ist, dass eine Verhaltensänderung nicht zu erwarten ist.

Ob eine Abmahnung erforderlich gewesen wäre, ist häufig ein zentraler Punkt bei der rechtlichen Prüfung einer fristlosen Kündigung.

Zwei-Wochen-Frist für den Arbeitgeber

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die sogenannte Zwei-Wochen-Frist.

Der Arbeitgeber darf eine fristlose Kündigung grundsätzlich nur innerhalb von zwei Wochen aussprechen, nachdem er von den maßgeblichen Umständen erfahren hat.

Versäumt der Arbeitgeber diese Frist, kann die fristlose Kündigung bereits aus diesem Grund unwirksam sein.

Häufige Fehler bei fristlosen Kündigungen

In der Praxis enthalten fristlose Kündigungen häufig rechtliche Fehler. Typische Probleme können etwa sein:

  • kein ausreichender wichtiger Grund
  • fehlende oder notwendige Abmahnung
  • Verstoß gegen die Zwei-Wochen-Frist
  • fehlerhafte Betriebsratsanhörung
  • mangelnde Beweisbarkeit des Vorwurfs

Da die Anforderungen an eine fristlose Kündigung besonders hoch sind, bestehen häufig gute Chancen, sich erfolgreich dagegen zu wehren.

Kündigungsschutzklage bei fristloser Kündigung

Auch gegen eine fristlose Kündigung kann eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhoben werden. Ziel der Klage ist es festzustellen, dass die Kündigung unwirksam ist und das Arbeitsverhältnis fortbesteht.

Dabei gilt eine sehr wichtige Frist:

Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden.

Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam – selbst wenn sie eigentlich rechtlich angreifbar gewesen wäre.

Welche Folgen kann eine fristlose Kündigung haben?

Neben dem unmittelbaren Verlust des Arbeitsplatzes kann eine fristlose Kündigung auch weitere Konsequenzen haben.

Häufig stellt sich etwa die Frage nach möglichen Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld.

Unter Umständen kann eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld verhängt werden, wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf ein schweres Fehlverhalten zurückgeführt wird. Auch deshalb ist eine rechtliche Prüfung besonders wichtig.

Lohnt sich eine rechtliche Prüfung?

Gerade bei fristlosen Kündigungen lohnt sich eine sorgfältige rechtliche Prüfung häufig. Viele dieser Kündigungen halten einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand.

Im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens kann es außerdem häufig zu einer einvernehmlichen Lösung kommen, etwa durch Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung.

Ob eine Klage sinnvoll ist, hängt jedoch immer von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.

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