Kosten einer Kündigungsschutzklage

Kosten Kündigungsschutzklage

Was kostet eine Kündigungsschutzklage?

Wer eine Kündigung erhalten hat, muss häufig schnell entscheiden, ob eine Kündigungsschutzklage erhoben werden soll. Neben den Erfolgsaussichten stellt sich dabei regelmäßig die Frage, welche Kosten entstehen und ob eine Rechtsschutzversicherung eintritt.


Der Streitwert bei einer Kündigungsschutzklage

Die Kosten einer Kündigungsschutzklage hängen vor allem vom Streitwert ab. Bei einer Kündigungsschutzklage richtet sich der Streitwert regelmäßig nach dem Bruttomonatsgehalt. In Kündigungsschutzverfahren wird häufig ein Streitwert von bis zu drei Bruttomonatsgehältern angesetzt. Eine Abfindung wird bei der Wertberechnung der Kündigungsschutzklage grundsätzlich nicht zusätzlich hinzugerechnet.

Beispiel: Verdient ein Arbeitnehmer 3.000,00 EUR brutto im Monat, liegt der Streitwert einer Kündigungsschutzklage regelmäßig bei bis zu 9.000,00 EUR. Aus diesem Streitwert berechnen sich die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren und gegebenenfalls Gerichtskosten.


Wer trägt die Anwaltskosten vor dem Arbeitsgericht?

Wichtig ist eine Besonderheit des arbeitsgerichtlichen Verfahrens: In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten selbst. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn man den Prozess gewinnt. Anders als in vielen Zivilverfahren bekommt der Arbeitnehmer die eigenen Rechtsanwaltskosten in erster Instanz also regelmäßig nicht vom Arbeitgeber erstattet.


Zahlt die Rechtsschutzversicherung?

Eine Rechtsschutzversicherung kann dieses Kostenrisiko erheblich reduzieren. Wenn eine Arbeitsrechtsschutzversicherung besteht, prüfen wir für unsere Mandanten regelmäßig, ob Deckungsschutz für die Kündigungsschutzklage besteht. Hierfür werden meist die Kündigung, der Arbeitsvertrag, die letzte Gehaltsabrechnung und die Versicherungsdaten benötigt.


Prozesskostenhilfe bei Kündigungsschutzklagen

Auch Prozesskostenhilfe kann in Betracht kommen, wenn die wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet. Ob Prozesskostenhilfe möglich ist, muss im Einzelfall geprüft werden.


Zusätzliche Ansprüche können den Gegenstandswert erhöhen

Zusätzliche Kosten können entstehen, wenn neben der Kündigung weitere Ansprüche geltend gemacht werden. Dazu gehören zum Beispiel offene Vergütung, Annahmeverzugslohn, Urlaubsabgeltung, Überstunden oder Ansprüche auf Erteilung beziehungsweise Berichtigung eines Arbeitszeugnisses. Solche zusätzlichen Streitpunkte können den Gegenstandswert erhöhen.


Kosten bei Vergleich im Gütetermin

Viele Kündigungsschutzverfahren enden bereits im Gütetermin durch einen Vergleich. In einem solchen Vergleich werden häufig neben der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch Abfindung, Freistellung, Zeugnis, Resturlaub, Überstunden und offene Vergütungsansprüche geregelt. Ob dadurch zusätzliche Gebühren oder ein höherer Gegenstandswert entstehen, hängt vom konkreten Inhalt des Vergleichs ab.


Kündigungsschutzklage wirtschaftlich prüfen lassen

Eine pauschale Kostenangabe ist deshalb nur eingeschränkt möglich. Sinnvoll ist eine kurze anwaltliche Prüfung der Kündigung, des Einkommens, der Rechtsschutzversicherung und der wirtschaftlichen Ziele. Danach lässt sich meist zuverlässig einschätzen, welches Kostenrisiko besteht und ob eine Kündigungsschutzklage wirtschaftlich sinnvoll ist.

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie wegen der Drei-Wochen-Frist kurzfristig handeln. Wir prüfen Ihre Kündigung, klären die Kostenfrage und besprechen mit Ihnen, ob eine Kündigungsschutzklage, eine Abfindungsverhandlung oder eine andere Lösung sinnvoll ist.