Damit eine krankheitsbedingte Kündigung wirksam ist,
müssen in der Regel drei zentrale Voraussetzungen vorliegen.
1. Negative Gesundheitsprognose
Zunächst muss eine sogenannte negative Gesundheitsprognose bestehen.
Das bedeutet, dass auch in Zukunft mit erheblichen krankheitsbedingten Fehlzeiten
zu rechnen sein muss.
Maßgeblich ist also nicht nur die bisherige Krankheitsdauer,
sondern vor allem die Frage,
ob sich die gesundheitliche Situation voraussichtlich weiterhin negativ
auf die Arbeitsleistung auswirken wird.
2. Erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen
Darüber hinaus müssen die krankheitsbedingten Fehlzeiten zu
erheblichen Beeinträchtigungen der betrieblichen Interessen
führen.
Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn:
- der Betriebsablauf erheblich gestört wird
- Kollegen dauerhaft Mehrarbeit leisten müssen
- erhebliche wirtschaftliche Belastungen entstehen
- wiederholt Entgeltfortzahlungskosten anfallen
Nicht jede Krankheit oder Fehlzeit reicht hierfür aus.
3. Interessenabwägung
Schließlich muss eine Interessenabwägung erfolgen.
Dabei wird geprüft, ob dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses
trotz der gesundheitlichen Situation noch zugemutet werden kann.
Dabei spielen unter anderem folgende Faktoren eine Rolle:
- Dauer der Betriebszugehörigkeit
- Alter des Arbeitnehmers
- bisherige Fehlzeiten
- Ursache der Erkrankung
- Möglichkeiten einer Weiterbeschäftigung im Betrieb
Erst wenn diese Interessenabwägung zugunsten des Arbeitgebers ausfällt,
kann eine krankheitsbedingte Kündigung wirksam sein.