Krankheitsbedingte Kündigung

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Krankheitsbedingte Kündigung – wann ist sie wirksam?

Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass eine Kündigung während einer Krankheit grundsätzlich unzulässig ist. Tatsächlich schützt eine Krankschreibung allein nicht automatisch vor einer Kündigung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Kündigung auch wegen Krankheit ausgesprochen werden.

Allerdings stellt das Arbeitsrecht an eine krankheitsbedingte Kündigung sehr hohe Anforderungen. In der Praxis sind solche Kündigungen daher häufig rechtlich angreifbar.

Was ist eine krankheitsbedingte Kündigung?title

Eine krankheitsbedingte Kündigung gehört zu den sogenannten personenbedingten Kündigungen. Sie wird ausgesprochen, wenn der Arbeitgeber davon ausgeht, dass der Arbeitnehmer aufgrund gesundheitlicher Gründe dauerhaft oder über längere Zeit seine arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mehr erfüllen kann.

Eine solche Kündigung ist jedoch nur dann wirksam, wenn mehrere Voraussetzungen erfüllt sind.

Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung

Damit eine krankheitsbedingte Kündigung wirksam ist, müssen in der Regel drei zentrale Voraussetzungen vorliegen.

1. Negative Gesundheitsprognose

Zunächst muss eine sogenannte negative Gesundheitsprognose bestehen. Das bedeutet, dass auch in Zukunft mit erheblichen krankheitsbedingten Fehlzeiten zu rechnen sein muss.

Maßgeblich ist also nicht nur die bisherige Krankheitsdauer, sondern vor allem die Frage, ob sich die gesundheitliche Situation voraussichtlich weiterhin negativ auf die Arbeitsleistung auswirken wird.

2. Erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen

Darüber hinaus müssen die krankheitsbedingten Fehlzeiten zu erheblichen Beeinträchtigungen der betrieblichen Interessen führen.

Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn:

  • der Betriebsablauf erheblich gestört wird
  • Kollegen dauerhaft Mehrarbeit leisten müssen
  • erhebliche wirtschaftliche Belastungen entstehen
  • wiederholt Entgeltfortzahlungskosten anfallen

Nicht jede Krankheit oder Fehlzeit reicht hierfür aus.

3. Interessenabwägung

Schließlich muss eine Interessenabwägung erfolgen. Dabei wird geprüft, ob dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses trotz der gesundheitlichen Situation noch zugemutet werden kann.

Dabei spielen unter anderem folgende Faktoren eine Rolle:

  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Alter des Arbeitnehmers
  • bisherige Fehlzeiten
  • Ursache der Erkrankung
  • Möglichkeiten einer Weiterbeschäftigung im Betrieb

Erst wenn diese Interessenabwägung zugunsten des Arbeitgebers ausfällt, kann eine krankheitsbedingte Kündigung wirksam sein.

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Ein wichtiger Punkt bei krankheitsbedingten Kündigungen ist das sogenannte betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM).

Wenn ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist, muss der Arbeitgeber grundsätzlich prüfen, ob ein BEM durchgeführt werden kann.

Ziel dieses Verfahrens ist es, Wege zu finden, wie der Arbeitnehmer trotz gesundheitlicher Einschränkungen weiter beschäftigt werden kann.

Wird ein solches Verfahren nicht durchgeführt, kann dies im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens eine wichtige Rolle spielen.

Kündigung trotz Krankheit erhalten – was tun?

Wer eine krankheitsbedingte Kündigung erhält, sollte die rechtliche Situation sorgfältig prüfen lassen. Da die Anforderungen an eine solche Kündigung hoch sind, bestehen häufig gute Chancen, sich erfolgreich dagegen zu wehren.

Auch hier gilt eine wichtige Frist:

Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden.

Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam.

Möglichkeiten im Kündigungsschutzverfahren

Wird eine Kündigungsschutzklage erhoben, prüft das Arbeitsgericht, ob die gesetzlichen Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung tatsächlich erfüllt sind.

In vielen Fällen kommt es im Verlauf des Verfahrens zu einer einvernehmlichen Lösung, etwa durch Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung.

Welche Strategie sinnvoll ist, hängt stets von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab.

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