Kündigung

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Kündigung erhalten – Kündigungsschutzklage im Arbeitsrecht

Wer eine Kündigung erhalten hat, steht häufig unter erheblichem Druck. Für viele Arbeitnehmer geht es nicht nur um den Verlust des Arbeitsplatzes, sondern auch um die wirtschaftliche Existenz, die weitere berufliche Zukunft und die Frage, ob die Kündigung überhaupt wirksam ist. Wichtig ist vor allem: Nach Erhalt einer Kündigung muss schnell gehandelt werden.

Im Arbeitsrecht gilt eine sehr kurze Frist. Wenn Sie sich gegen eine Kündigung wehren möchten, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam – selbst dann, wenn sie eigentlich rechtlich angreifbar gewesen wäre.

Kündigung erhalten – was jetzt wichtig ist

Nach Zugang einer Kündigung sollten Sie die rechtliche Situation möglichst frühzeitig prüfen lassen. Nicht jede Kündigung ist wirksam. Das gilt insbesondere dann, wenn formelle Fehler vorliegen, gesetzliche Schutzvorschriften nicht eingehalten wurden oder kein ausreichender Kündigungsgrund besteht.

Bereits in den ersten Tagen nach Erhalt einer Kündigung stellen sich häufig wichtige Fragen:

  • Ist die Kündigung überhaupt wirksam ausgesprochen worden?
  • Wurde die Schriftform eingehalten?
  • Gilt das Kündigungsschutzgesetz?
  • Wurde die Kündigungsfrist richtig berechnet?
  • Besteht die Möglichkeit, sich mit einer Kündigungsschutzklage zu wehren?
  • Kann im Rahmen des Verfahrens eine Abfindung erzielt werden?

Gerade weil die Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage nur drei Wochen beträgt, sollte hier keine Zeit verloren werden.

Was ist eine Kündigungsschutzklage?

Mit einer Kündigungsschutzklage wird vor dem Arbeitsgericht geltend gemacht, dass die ausgesprochene Kündigung unwirksam ist und das Arbeitsverhältnis fortbesteht. Ziel der Klage ist zunächst nicht automatisch eine Abfindung, sondern die gerichtliche Feststellung, dass die Kündigung rechtlich keinen Bestand hat.

In der Praxis führt eine Kündigungsschutzklage jedoch häufig dazu, dass zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine einvernehmliche Lösung gefunden wird. Dies kann etwa in Form eines gerichtlichen Vergleichs geschehen, bei dem das Arbeitsverhältnis beendet wird und im Gegenzug eine Abfindung gezahlt wird.

Wann ist eine Kündigung angreifbar?

Ob eine Kündigung wirksam ist, hängt stets von den Umständen des Einzelfalls ab. Häufige Angriffspunkte sind insbesondere:

  • fehlende oder fehlerhafte Schriftform
  • Fehler bei der Anhörung des Betriebsrats
  • fehlender oder unzureichender Kündigungsgrund
  • Verstöße gegen das Kündigungsschutzgesetz
  • Fehler bei der Sozialauswahl
  • Nichteinhaltung der Kündigungsfrist
  • besondere Schutzvorschriften, etwa bei Schwangerschaft, Schwerbehinderung oder Krankheit

Nicht jede Kündigung ist automatisch rechtmäßig. Gerade deshalb sollte eine Kündigung nicht ungeprüft hingenommen werden.

Welche Kündigungen kommen in Betracht?

Im Arbeitsrecht kommen verschiedene Arten von Kündigungen in Betracht. Dazu zählen insbesondere:

  • ordentliche Kündigungen
  • fristlose Kündigungen
  • betriebsbedingte Kündigungen
  • verhaltensbedingte Kündigungen
  • personenbedingte Kündigungen
  • Kündigungen während der Probezeit
  • Kündigungen während Krankheit

Jede dieser Kündigungsarten unterliegt eigenen rechtlichen Voraussetzungen. Eine frühzeitige Prüfung kann klären, ob die Kündigung wirksam ist und welche Schritte sinnvoll sind.

Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage?

Ob eine Kündigungsschutzklage sinnvoll ist, hängt von der rechtlichen Ausgangslage und Ihren persönlichen Zielen ab. In vielen Fällen bestehen gute Erfolgsaussichten, die Kündigung anzugreifen oder zumindest eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu erreichen.

Eine Kündigungsschutzklage kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn:

  • Zweifel an der Wirksamkeit der Kündigung bestehen
  • eine Weiterbeschäftigung gewünscht ist
  • eine Abfindung verhandelt werden soll
  • die Kündigung erhebliche berufliche oder wirtschaftliche Folgen hat
  • der Arbeitgeber formelle oder inhaltliche Fehler gemacht hat

Entscheidend ist immer eine sorgfältige Prüfung des Einzelfalls.

Warum schnelles Handeln so wichtig ist

Der wichtigste Punkt nach Erhalt einer Kündigung ist die Drei-Wochen-Frist. Diese Frist beginnt mit dem Zugang der Kündigung. Maßgeblich ist also nicht das Datum auf dem Schreiben, sondern der Zeitpunkt, in dem die Kündigung tatsächlich bei Ihnen eingegangen ist.

Wird die Frist versäumt, kann die Kündigung in aller Regel nicht mehr erfolgreich mit einer Kündigungsschutzklage angegriffen werden. Nur in seltenen Ausnahmefällen kommt noch eine nachträgliche Zulassung der Klage in Betracht.

Deshalb gilt: Nach Erhalt einer Kündigung sollte die rechtliche Prüfung sofort erfolgen.

Unsere Unterstützung im Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer umfassend bei Kündigungen und Kündigungsschutzklagen. Wir prüfen, ob die Kündigung rechtmäßig ist, ob Fristen eingehalten wurden und welche Erfolgsaussichten eine Klage vor dem Arbeitsgericht hat.

Dabei unterstützen wir Sie insbesondere bei:

  • der rechtlichen Prüfung der Kündigung
  • der Einschätzung der Erfolgsaussichten
  • der Erhebung einer Kündigungsschutzklage
  • Verhandlungen mit dem Arbeitgeber
  • der Durchsetzung einer möglichen Abfindung
  • der Vertretung vor dem Arbeitsgericht

Unser Ziel ist es, Ihre rechtliche Situation schnell und klar zu bewerten und gemeinsam mit Ihnen eine sinnvolle Strategie zu entwickeln.

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