Kündigung erhalten – Kündigungsschutzklage im Arbeitsrecht
Wer eine Kündigung erhalten hat, steht häufig unter erheblichem Druck. Für viele Arbeitnehmer geht es nicht nur um den Verlust des Arbeitsplatzes, sondern auch um die wirtschaftliche Existenz, die weitere berufliche Zukunft und die Frage, ob die Kündigung überhaupt wirksam ist. Wichtig ist vor allem: Nach Erhalt einer Kündigung muss schnell gehandelt werden.
Im Arbeitsrecht gilt eine sehr kurze Frist. Wenn Sie sich gegen eine Kündigung wehren möchten, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam – selbst dann, wenn sie eigentlich rechtlich angreifbar gewesen wäre.