Lohnzahlung

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Lohn wird nicht gezahlt – was Arbeitnehmer tun können

Der Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Arbeitsentgelts gehört zu den zentralen Rechten eines Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Lohn oder das Gehalt pünktlich und in der vereinbarten Höhe zu zahlen. Bleibt die Zahlung ganz oder teilweise aus, kann dies für Arbeitnehmer erhebliche wirtschaftliche Folgen haben.

Kommt es zu Problemen bei der Lohnzahlung, sollte die rechtliche Situation frühzeitig geprüft werden. In vielen Fällen bestehen klare Ansprüche auf Zahlung des ausstehenden Arbeitslohns, die notfalls auch vor dem Arbeitsgericht durchgesetzt werden können.

Arbeitgeber zahlt keinen Lohn – was bedeutet das rechtlich?

Wenn der Arbeitgeber den vereinbarten Lohn nicht zahlt, befindet er sich in der Regel im sogenannten Zahlungsverzug. Arbeitnehmer können in diesem Fall ihren Anspruch auf Zahlung des Arbeitsentgelts geltend machen.

Neben dem ausstehenden Lohn können unter Umständen auch weitere Ansprüche bestehen, etwa:

  • Verzugszinsen
  • Ersatz bestimmter Verzugsschäden
  • Zahlung weiterer offener Vergütungsbestandteile

Welche Ansprüche konkret bestehen, hängt von den Umständen des jeweiligen Arbeitsverhältnisses ab.

Häufige Ursachen für Streit über Lohn und Gehalt

In der Praxis kommt es aus verschiedenen Gründen zu Streitigkeiten über Arbeitslohn. Typische Konstellationen sind beispielsweise:

  • der Arbeitgeber zahlt den Lohn gar nicht oder nur teilweise
  • das Gehalt wird regelmäßig verspätet gezahlt
  • Überstundenvergütung wird nicht berücksichtigt
  • Bonuszahlungen oder Provisionen werden verweigert
  • der Arbeitgeber nimmt unberechtigte Abzüge vor
  • nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bleiben Gehaltsansprüche offen

In solchen Situationen ist eine rechtliche Prüfung sinnvoll, um zu klären, welche Ansprüche tatsächlich bestehen und wie diese durchgesetzt werden können.

Lohn einklagen – wann ist das möglich?

Zahlt der Arbeitgeber den Lohn trotz Aufforderung nicht, können Arbeitnehmer ihre Ansprüche vor dem zuständigen Arbeitsgericht geltend machen.

Eine Klage kann insbesondere sinnvoll sein, wenn:

  • der Arbeitgeber trotz Zahlungsaufforderung nicht reagiert
  • offene Gehaltsansprüche über längere Zeit bestehen
  • erhebliche Beträge ausstehen
  • weitere Ansprüche wie Überstundenvergütung oder Bonuszahlungen betroffen sind

Arbeitsgerichte sind speziell für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig und entscheiden über entsprechende Zahlungsansprüche.

Ausschlussfristen beachten

In vielen Arbeitsverträgen, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen sind sogenannte Ausschlussfristen vorgesehen. Diese Fristen verpflichten Arbeitnehmer dazu, Ansprüche innerhalb eines bestimmten Zeitraums geltend zu machen.

Werden solche Fristen versäumt, können Ansprüche unter Umständen verfallen, selbst wenn sie eigentlich berechtigt wären.

Gerade deshalb ist es wichtig, bei ausstehenden Lohnzahlungen nicht zu lange zu warten, sondern die rechtliche Situation möglichst frühzeitig prüfen zu lassen.

Lohnansprüche nach Kündigung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Auch nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses können noch offene Vergütungsansprüche bestehen. Dazu zählen beispielsweise:

  • ausstehende Gehaltszahlungen
  • Überstundenvergütung
  • offene Bonuszahlungen
  • Urlaubsabgeltung für nicht genommenen Urlaub

Bleiben solche Ansprüche unbezahlt, können sie ebenfalls vor dem Arbeitsgericht geltend gemacht werden.

Warum eine rechtliche Prüfung sinnvoll ist

Ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Zahlung von Arbeitslohn besteht, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen insbesondere:

  • die Regelungen im Arbeitsvertrag
  • mögliche Tarifverträge
  • betriebliche Vereinbarungen
  • die tatsächlichen Arbeitszeiten und Leistungen

Eine rechtliche Prüfung kann klären, welche Ansprüche bestehen und welche Schritte sinnvoll sind, um diese durchzusetzen.

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