Ausländerstrafrecht

Anwalt für Ausländerstrafrecht in Dortmund

Das Aufenthaltsgesetz beinhaltet viele Straf- und Bußgeldvorschriften. Diese Delikte können nur von Ausländern oder im Zusammenhang mit ausländischen Staatsangehörigen begangen werden. Unsere Rechtsanwälte für Strafrecht in Dortmund kennen sich mit den umfangreichen Vorgaben des Aufenthaltsgesetzes gut aus. Zögern Sie daher nicht, unsere Rechtsanwälte für Ihre juristische Unterstützung zu beauftragen! Insbesondere dann, wenn Sie nicht wissen, wie Sie mit einem Bußgeldbescheid am besten umgehen sollen, ist die Unterstützung durch einen gut ausgebildeten Anwalt für Ausländerstrafrecht in Dortmund sinnvoll.


§ 95 AufenthG stellt u.a. unter Strafe

  • unerlaubte Einreise, unerlaubter Aufenthalt (ohne Pass/Passersatz oder Ausweisersatz, ohne erforderlichen Aufenthaltstitel)
  • Verstoß gegen vollziehbare Anordnungen
  • unrichtige oder unvollständige Angaben zur Person
  • Verstoß gegen Auflagen durch einen ausgewiesenen Ausländer
  • Verstoß gegen räumliche Beschränkungen
  • Erschleichen eines Aufenthaltstitels (inkl. des Eingehens von Scheinehen)
  • Einschleusen von Ausländern

Teilweise ist auch der Versuch dieser Taten strafbar.


Verteidiger beauftragen!

Besonders zu beachten durch sowohl Rechtsanwälte als auch Beschuldigte ist im Bereich des Ausländerstrafrechts, dass eine strafrechtliche Sanktion auch aufenthaltsrechtliche Folge haben kann (Ausweisung und Abschiebung). Diese Möglichkeit muss bei der Aufstellung der Verteidigungsstrategie durch einen beauftragen Rechtsanwalt oder Pflichtverteidiger im Strafprozess zwingend mitberücksichtigt werden.