Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht in Dortmund – Strafverteidigung bei Drogendelikten
Ihnen wird ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) vorgeworfen? Haben Sie eine Vorladung der Polizei, eine Hausdurchsuchung wegen Drogen erlebt oder eine Anklage wegen Besitzes oder Handels mit Betäubungsmitteln erhalten?
In solchen Situationen ist es entscheidend, frühzeitig einen erfahrenen Strafverteidiger für Betäubungsmittelstrafrecht in Dortmund einzuschalten. Ermittlungsverfahren wegen Drogendelikten können erhebliche strafrechtliche Folgen haben – von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen.
Unsere Kanzlei verteidigt Beschuldigte in Dortmund und Umgebung in allen Bereichen des Betäubungsmittelstrafrechts. Wir prüfen die Ermittlungsakte sorgfältig und entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie.
Nicht immer ist eindeutig nachweisbar, wem die aufgefundenen Betäubungsmittel tatsächlich gehören.
Wurde eine Hausdurchsuchung rechtswidrig durchgeführt, kann dies Auswirkungen auf die Verwertbarkeit der Beweise haben.
Für viele Strafvorschriften im BtMG kommt es entscheidend auf die genaue Menge der Wirkstoffe an. Fehler in Gutachten oder Ermittlungen können hier relevant sein.
Oft wird zunächst ein Handeltreiben vermutet, obwohl tatsächlich nur Eigenverbrauch vorliegt.