Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren – frühzeitig die richtigen Weichen stellen
Das Ermittlungsverfahren ist die erste Phase eines Strafverfahrens. In diesem Stadium prüfen Polizei und Staatsanwaltschaft, ob ein strafbarer Sachverhalt vorliegt und ob ein hinreichender Tatverdacht gegen eine Person besteht. Für Beschuldigte kann diese Situation sehr belastend sein, da bereits in dieser frühen Phase einschneidende Maßnahmen möglich sind.
Gerade deshalb ist eine frühzeitige Strafverteidigung besonders wichtig. In vielen Fällen kann bereits im Ermittlungsverfahren entscheidend auf den weiteren Verlauf des Verfahrens eingewirkt werden – häufig sogar mit dem Ziel, eine Einstellung des Verfahrens ohne Gerichtsverhandlung zu erreichen.