Impfpasskriminalität

Impfpass gefälscht? Wir prüfen Ihren Fall

Straftaten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Seit vielen Monaten besorgen sich Menschen in Deutschland unrichtige oder falsche Impfausweise, um die immer strenger werdenden 2G-Regelungen im öffentlichen Leben ohne tatsächliche Impfung zu umgehen und einen Nachweis der Impfung zu haben. In Deutschland sollen derzeit über 11.000 Ermittlungsverfahren wegen Impfpassdelinquenz anhängig sein. Obwohl es keine allgemeine Impfpflicht gibt, finden im Rahmen der Pandemie hierbei auch zahlreiche einschneidende strafprozessuale Zwangsmaßnahmen statt, z. B. Wohnungsdurchsuchungen, Blutentnahmen, Einsatz verdeckter Ermittler oder Vermögensarreste. Alles Gründe, wieso in Fällen der Impfpasskriminalität und ungültigen Nachweisen die Unterstützung durch einen Anwalt für Strafrecht sehr sinnvoll ist.

Politiker und Presse verkünden seit längerer Zeit, es handele sich in jedem Fall um strafbares Verhalten. So las man:

„Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, die mit empfindlicher Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe geahndet werden kann." Das gelte nicht nur für die Fälscher, sondern auch für diejenigen, die die gefälschten Dokumente gebrauchten. "Ich bin sicher, dass hier genau hingeschaut wird. Wer täuscht, fliegt schneller auf als er denkt und riskiert ein Strafverfahren."

ZEIT

Aber: Stimmt das überhaupt?

Fakt ist: Die Strafbarkeit im Zusammenhang mit gefälschten Impfpässen regelt sich nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und dem Strafgesetzbuch (StGB). Als Anwälte für Strafrecht in Dortmund verfügen wir über umfangreiche Erfahrungen in der Bearbeitung von Fällen mit Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz. Zu beachten ist, dass die Vorschriften des StGB mit Wirkung ab dem 24.11.2021 geändert, genauer gesagt ausgeweitet worden sind. Unsere Anwälte für Strafrecht achten darauf, stets auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung zu sein und zu wissen, welche gesetzlichen Regelungen für die Schutzimpfung gegen Corona und den damit verbundenen Nachweis gelten.

Der Tatzeitpunkt spielt daher für die rechtliche Bewertung des Geschehens eine entscheidende Rolle!

In vielen Fällen stellt das Beschaffen und Vorzeigen von falschen Impfpässen (z.B. in der Apotheke zur Erlangung des digitalen Impfzertifikats) für die Zeit vor dem 24.11.2021 nach der herrschenden juristischen Meinung keine Straftat dar!

Daher gilt:

Lassen Sie sich nicht verunsichern! Derzeit existiert in Deutschland keine allgemeine Impfpflicht gegen Corona. Nehmen Sie Ihre Rechte wahr und lassen Sie sich von einem erfahrenen Anwalt beraten! Akzeptieren Sie ohne vorherige anwaltliche Prüfung kein Bußgeld und keine Geldstrafe!

Holen Sie bei unseren Rechtsanwälten für Strafrecht anwaltlichen Rat ein!

Die Rechtsanwälte und Strafverteidiger bei Steppart und Neumann sind spezialisiert im Bereich des Strafrechts und seit vielen Jahren ausschließlich auf diesem Gebiet tätig. Im Zuge der Coronapandemie verteidigen wir bereits in vielen Fällen erfolgreich Menschen gegen den Vorwurf der Urkundenfälschung wegen unechter Impfpässe. Durch gezielte und ständige Weiterbildungen zu diesem Thema stellen wir sicher, dass wir als Fachanwälte für Strafrecht in Dortmund immer auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung sind und Ihre Rechte optimal gegen die Strafverfolgungsbehörden behaupten können.

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