Jugendstrafrecht – Verteidigung im Jugendstrafverfahren
Wenn Jugendliche oder Heranwachsende mit dem Strafrecht in Berührung kommen, stellt dies für die Betroffenen und ihre Familien häufig eine besonders belastende Situation dar. Ein Ermittlungsverfahren oder eine Vorladung durch die Polizei sorgt oft für große Unsicherheit.
Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich in wichtigen Punkten vom allgemeinen Strafrecht für Erwachsene. Im Mittelpunkt steht nicht in erster Linie die Bestrafung, sondern die erzieherische Einwirkung auf den Jugendlichen. Ziel ist es, Fehlentwicklungen frühzeitig zu korrigieren und zukünftige Straftaten zu vermeiden.
Unsere Kanzlei vertritt Jugendliche, Heranwachsende und deren Familien im gesamten Jugendstrafverfahren – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung vor dem Jugendgericht.