Jugendstrafrecht

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Jugendstrafrecht – Verteidigung im Jugendstrafverfahren

Wenn Jugendliche oder Heranwachsende mit dem Strafrecht in Berührung kommen, stellt dies für die Betroffenen und ihre Familien häufig eine besonders belastende Situation dar. Ein Ermittlungsverfahren oder eine Vorladung durch die Polizei sorgt oft für große Unsicherheit.

Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich in wichtigen Punkten vom allgemeinen Strafrecht für Erwachsene. Im Mittelpunkt steht nicht in erster Linie die Bestrafung, sondern die erzieherische Einwirkung auf den Jugendlichen. Ziel ist es, Fehlentwicklungen frühzeitig zu korrigieren und zukünftige Straftaten zu vermeiden.

Unsere Kanzlei vertritt Jugendliche, Heranwachsende und deren Familien im gesamten Jugendstrafverfahren – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung vor dem Jugendgericht.

Was ist Jugendstrafrecht?

Das Jugendstrafrecht ist im Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt.

Es gilt grundsätzlich für:

  • Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren
  • Heranwachsende zwischen 18 und 20 Jahren, wenn ihre persönliche Entwicklung eher einem Jugendlichen entspricht oder die Tat jugendtypisch ist

Kinder unter 14 Jahren sind strafrechtlich nicht verantwortlich.

Ob im Einzelfall Jugendstrafrecht angewendet wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa von der persönlichen Entwicklung des Beschuldigten und den Umständen der Tat.

Besonderheiten des Jugendstrafrechts

Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund.

Das bedeutet, dass Gerichte prüfen, welche Maßnahmen geeignet sind, den Jugendlichen zu einem künftig straffreien Verhalten anzuhalten.

Anders als im Erwachsenenstrafrecht geht es daher nicht in erster Linie um Strafe, sondern um erzieherische Maßnahmen.

Das Gesetz sieht hierfür verschiedene Reaktionsmöglichkeiten vor.

Erziehungsmaßregeln

Die mildeste Reaktion im Jugendstrafrecht sind sogenannte Erziehungsmaßregeln.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Teilnahme an einem sozialen Training
  • Betreuungsweisungen
  • Verpflichtung zur Teilnahme an Kursen oder Projekten
  • Unterbringung in einer betreuten Einrichtung

Diese Maßnahmen sollen den Jugendlichen unterstützen und zukünftige Straftaten verhindern.

Zuchtmittel

Wenn Erziehungsmaßregeln nicht ausreichen, können sogenannte Zuchtmittel verhängt werden.

Dazu zählen etwa:

  • Verwarnungen durch das Gericht
  • Auflagen, etwa Schadenswiedergutmachung oder Arbeitsleistungen
  • Jugendarrest

Jugendarrest kann beispielsweise als Freizeitarrest oder Kurzarrest verhängt werden und dient vor allem dazu, dem Jugendlichen die Folgen seines Verhaltens deutlich zu machen.

Jugendstrafe

Nur in schwereren Fällen kommt eine Jugendstrafe in Betracht.

Dabei handelt es sich um eine Freiheitsstrafe, die in einer Jugendstrafanstalt vollzogen wird.

Eine Jugendstrafe wird nur verhängt, wenn:

  • schwere Straftaten vorliegen oder
  • sogenannte schädliche Neigungen festgestellt werden

Auch hier prüft das Gericht stets, welche Entscheidung für die Entwicklung des Jugendlichen am sinnvollsten ist.

Ablauf eines Jugendstrafverfahrens

Ein Jugendstrafverfahren beginnt mit einem Ermittlungsverfahren der Polizei oder Staatsanwaltschaft.

Typische Situationen sind beispielsweise:

  • Vorladung zur Polizei
  • Hausdurchsuchung
  • Beschuldigtenvernehmung

Neben Staatsanwaltschaft und Gericht ist im Jugendstrafverfahren auch die Jugendgerichtshilfe beteiligt.

Diese soll das Gericht über die persönliche Situation des Jugendlichen informieren und Vorschläge für geeignete Maßnahmen machen.

Warum frühzeitige Verteidigung wichtig ist

Gerade im Jugendstrafrecht ist eine frühzeitige anwaltliche Beratung besonders wichtig.

Bereits im Ermittlungsverfahren können entscheidende Weichen gestellt werden.

Ein Strafverteidiger kann beispielsweise:

  • Akteneinsicht beantragen
  • die Beweislage prüfen
  • eine Aussagestrategie entwickeln
  • auf eine Einstellung des Verfahrens hinwirken
  • den Jugendlichen im Verfahren begleiten und schützen

In vielen Fällen lässt sich bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung des Verfahrens erreichen.

Häufige Vorwürfe im Jugendstrafrecht

Jugendliche und Heranwachsende geraten häufig wegen bestimmter Delikte mit dem Strafrecht in Konflikt.

Dazu gehören insbesondere:

  • Körperverletzung
  • Diebstahl
  • Sachbeschädigung
  • Drogenbesitz
  • Raubdelikte

Gerade bei Jugendlichen spielen häufig Gruppendynamik, Konflikte oder spontane Situationen eine Rolle.

Deshalb ist eine sorgfältige rechtliche Bewertung besonders wichtig.

Jugendstrafrecht – Unterstützung für Jugendliche und Eltern

Ein Strafverfahren gegen einen Jugendlichen betrifft häufig nicht nur den Betroffenen selbst, sondern auch seine Familie.

Viele Eltern sind unsicher, wie sie in dieser Situation richtig reagieren sollen.

Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann helfen, das Verfahren zu verstehen und gemeinsam eine sinnvolle Strategie zu entwickeln.

Wir vertreten Jugendliche und Heranwachsende im Jugendstrafverfahren und begleiten sie während des gesamten Verfahrens.

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