Körperverletzungsdelikte

Schnelle Hilfe bei Körperverletzungsdelikten

Die Körperverletzungsdelikte schützen die körperliche Unversehrtheit des Menschen. Sobald Sie sich einem solchen Vorwurf gegenübersehen, kontaktieren Sie umgehend unsere Fachanwälte für Strafrecht in Dortmund für Ihre Verteidigung. Man unterscheidet hierbei die vorsätzliche und die fahrlässige Begehungsweise. Die vorsätzliche Körperverletzung kann zudem in gefährliche oder schwere Körperverletzung oder als Körperverletzung mit Todesfolge unterteilt werden. Als Rechtsanwälte für Strafrecht in Dortmund gehört es zu unserem Alltagsgeschäft, Sie im Falle einer Anklage vor Gericht zu vertreten. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten unsere Rechtsanwälte für Strafrecht in Dortmund mögliche Verteidigungsstrategien, die dazu führen, dass am Ende ein möglichst glimpfliches Urteil gesprochen wird.

Gefährliche Körperverletzung

Während die einfache vorsätzliche Körperverletzung auch mit Geldstrafe geahndet werden kann, sieht das Gesetz für eine gefährliche Körperverletzung schon eine Mindestfreiheitsstrafe von 6 Monaten vor. Als Rechtsanwälte für Strafrecht in Dortmund ist es unsere Aufgabe, das Strafmaß für Sie so gering wie möglich zu halten. Eine gefährliche Körperverletzung liegt u.a. dann vor, wenn sie

  • mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs
  • mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich
  • mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung

begangen wird. Unsere Rechtsanwälte für Strafrecht in Dortmund kämpfen dafür, dass eine mögliche Verhandlung so gut wie möglich zu Ihren Gunsten ausgeht. Unsere Anwälte für Strafrecht in Dortmund verfügen über jahrelange Erfahrung in der Verhandlung von Strafrechtsfällen und bieten ihren Mandanten stets hochkompetente Beratung.

Schwere Körperverletzung

Sehen Sie sich dem Vorwurf der schweren Körperverletzung gegenüber, kontaktieren Sie umgehend unsere Rechtsanwälte für Strafrecht in Dortmund. Eine schwere Körperverletzung liegt vor, wenn durch die Tat eine schwere Folge gemäß § 226 StGB für den Verletzten eingetreten ist und den Täter hinsichtlich dieser Folge wenigstens Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann, § 18 StGB. Schwere Folgen in diesem Sinne sind u.a.

  • Verlust des Sehvermögens auf einem Auge, des Gehörs, des Sprechvermögens oder der Fortpflanzungsfähigkeit
  • Verlust oder dauernde Unbrauchbarkeit eines wichtigen Gliedes des Körpers
  • Dauerhafte Entstellung in erheblicher Weise

Die Mindestfreiheitsstrafe ist in diesen Fällen ein Jahr Freiheitsstrafe. Wird Ihnen eine solche Tat vorgeworfen, verlieren Sie keine Zeit und setzen Sie sich umgehend mit einem unserer Fachanwälte für Strafrecht in Dortmund in Verbindung. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten unsere Rechtsanwälte für Strafrecht in Dortmund eine erfolgversprechende Verteidigungsstrategie, die für ein möglichst mildes Strafmaß sorgt.

Strafverteidiger beauftragen!

Zu den Hauptaufgaben unserer Fachanwälte für Strafrecht in Dortmund gehört es, vor Gericht als Strafverteidiger aufzutreten. Im Bereich der Körperverletzungsdelikte kann eine einfache Körperverletzung aufgrund eines Qualifikationstatbestandes schnell zu einem schweren Vorwurf werden, der zwingend eine Freiheitsstrafe nach sich zieht. Es empfiehlt sich daher, sich der Hilfe eines auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalts für Strafrecht in Dortmund zu bedienen. Erfolgversprechende Verteidigungsansätze bietet u.a. die Möglichkeit der Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs nach § 46a StGB, sodass das Gericht die Strafe nach § 49 Abs. 1 StGB mildern oder, wenn keine höhere Strafe als Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bis zu dreihundertsechzig Tagessätzen verwirkt ist, von Strafe absehen kann. Unsere Fachanwälte für Strafrecht in Dortmund setzen Alles daran, dass ein Gerichtsurteil so gut wie möglich zu Ihren Gunsten ausfällt. Als Rechtsanwälte für Strafrecht in Dortmund verfügen wir über jahrelange Erfahrung in der Verteidigung unserer Mandanten und garantieren jederzeit eine kompetente Beratungsleistung.