Kapitalstrafsachen

Anwalt für Kapitalstrafrecht in Dortmund

Unter den Begriff des Kapitalstrafrechts fallen alle Delikte, bei denen es um den Tod eines Menschen geht. Neben Mord und Totschlag sind dies auch Delikte wie Körperverletzung mit Todesfolge, Raub mit Todesfolge usw. Die Strafverfahren finden in der ersten Instanz vor der Schwurgerichtskammer eines Landgerichts statt. Die benannten Delikte zeichnen sich dadurch aus, dass sie bereits im Mindestmaß eine hohe Freiheitsstrafe, teilweise sogar die lebenslange Freiheitsstrafe androhen.

In jedem Fall gilt es beim Vorwurf einer Kapitalstrafsache Ruhe zu bewahren und unsere Fachanwälte für Strafrecht in Dortmund zu kontaktieren. Treffen Sie unter keinen Umständen eine Aussage ohne einen professionellen Strafverteidiger. Wer die Aussage verweigert, schützt sich selbst und muss nicht mit zusätzlichen juristischen Konsequenzen fürchten.

Abgrenzung Mord und Totschlag

Ein Totschlag ist gemäß § 212 StGB ist die vorsätzliche Tötung eines Menschen. Die Strafe beträgt grundsätzlich mindestens fünf Jahre Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen gibt das Strafrecht die Möglichkeit einer lebenslange Freiheitsstrafe vor. In einem minder schweren Fall beträgt der Strafrahmen Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Ein minder schwerer Fall liegt u.a. dann vor, wenn der Täter ohne eigene Schuld durch eine ihm oder einem Angehörigen zugefügte Misshandlung oder schwere Beleidigung von dem getöteten Menschen zum Zorn gereizt und hierdurch auf der Stelle zur Tat hingerissen worden ist.

Ein Mord ist dagegen die vorsätzliche Tötung eines anderen Menschen unter gleichzeitiger Verwirklichung eines sogenannten Mordmerkmals. Die Mordmerkmale sind gemäß § 211 StGB

  • Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebs, Habgier oder sonstige niedrige Beweggründe,
  • Heimtücke, Grausamkeit oder Verwendung gemeingefährlicher Mittel,
  • Ermöglichungs- oder Verdeckungsabsicht

Mord wird grundsätzlich zwingend mit lebenslanger Freiheitsstrafe belegt, nur in engen von der Rechtsprechung anerkannten Ausnahmefällen wird der Strafrahmen reduziert. Wann immer Sie sich einer Anklage wegen Mordes oder Totschlags gegenübersehen, ist eine kompetente Unterstützung durch einen professionellen Rechtsanwalt für Strafrecht unbedingt notwendig.

Verhaltenstipp

Wichtiger als in allen andere Bereichen des Strafrechts ist das Recht des Beschuldigten, zu schweigen. Keinesfalls sollten Angaben gegenüber den Ermittlungsbehörden gemacht werden, ohne zuvor mit einem professionellen Rechtsanwalt für Strafrecht als Strafverteidiger gesprochen zu haben. Ein Schweigen auf Raten des Anwalts darf vom Gericht nicht zu Lasten des Beschuldigten gewertet werden. Der Rat, keine Angaben zu machen, gilt auch dann, wenn der Betroffene die Tat bestreiten will und sich für unschuldig hält.

Verteidiger beauftragen!

Kapitalstrafsachen bieten zahlreiche Anknüpfungspunkte für eine erfolgversprechende Verteidigung. Als Rechtsanwälte für Strafrecht ist es unsere Aufgabe, diese Verteidigung zu Ihren Gunsten so erfolgreich wie möglich durchzuführen. So muss dem Täter stets der Vorsatz nachgewiesen werden, den Tod des anderen Menschen auch herbeiführen zu wollen. Gelingt dies nicht, kommt grundsätzlich nur die Verurteilung wegen Körperverletzungsdelikten und/oder Fahrlässigkeitsdelikten in Betracht. In „Kampfsituationen“ können auch Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe vorliegen, sodass der Betroffene freizusprechen ist. Im Falle der Versuchsstrafbarkeit ist zudem stets ein strafbefreiender Rücktritt zu prüfen.

Dem Beschuldigten eines Kapitaldelikts steht gemäß § 140 StPO immer ein Pflichtverteidiger zu, der zunächst aus der Staatskasse vergütet wird. Benennen Sie daher unbedingt schnellstmöglich den Anwalt für Strafrecht Ihres Vertrauens, damit Akteneinsicht genommen und die Verteidigungsstrategie entwickelt werden kann.