Anwalt für Körperverletzung in Dortmund – Strafverteidigung bei Körperverletzungsdelikten
Ihnen wird Körperverletzung vorgeworfen? Haben Sie eine Vorladung der Polizei, eine Anhörung der Staatsanwaltschaft oder sogar eine Anklage wegen Körperverletzung erhalten?
In dieser Situation ist es entscheidend, frühzeitig einen erfahrenen Strafverteidiger für Körperverletzungsdelikte in Dortmund einzuschalten. Bereits im Ermittlungsverfahren können wichtige Weichen gestellt werden. Unüberlegte Aussagen gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft können später kaum korrigiert werden.
Als Strafverteidiger vertreten wir Beschuldigte in Dortmund und Umgebung bei allen Formen von Körperverletzungsdelikten – vom einfachen Vorwurf nach einer Streitigkeit bis hin zu schweren Tatvorwürfen mit erheblichen strafrechtlichen Konsequenzen.
Die einfache Körperverletzung ist der Grundtatbestand. Sie liegt vor, wenn eine Person eine andere körperlich misshandelt oder deren Gesundheit schädigt.
Mögliche Strafen:
- Geldstrafe
- Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
Viele Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung betreffen Auseinandersetzungen im Alltag, etwa Streitigkeiten im Straßenverkehr, in Gaststätten oder im privaten Umfeld.
Eine gefährliche Körperverletzung liegt vor, wenn die Tat unter besonders gefährlichen Umständen begangen wird, zum Beispiel:
- mit einem Werkzeug oder einer Waffe
- durch mehrere Täter gemeinsam
- mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
Die Strafandrohung ist deutlich höher.
Mögliche Strafen:
- Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren
Gerade bei dieser Deliktsform drohen häufig Anklage und Hauptverhandlung vor Gericht.
Von einer schweren Körperverletzung spricht man, wenn das Opfer besonders schwerwiegende Folgen erleidet, etwa:
- Verlust des Sehvermögens
- Verlust eines wichtigen Körperteils
- dauerhafte Entstellung
- dauerhafte Behinderung
Die Strafandrohung ist erheblich.
Mögliche Strafen:
- Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren
In besonders schweren Fällen kann eine Körperverletzung zum Tod des Opfers führen. Dann liegt eine Körperverletzung mit Todesfolge vor.
Die Strafandrohung reicht bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe.