Körperverletzung

Ihre Anwälte für Körperverletzung in Dortmund

Anwalt für Körperverletzung in Dortmund – Strafverteidigung bei Körperverletzungsdelikten

Ihnen wird Körperverletzung vorgeworfen? Haben Sie eine Vorladung der Polizei, eine Anhörung der Staatsanwaltschaft oder sogar eine Anklage wegen Körperverletzung erhalten?

In dieser Situation ist es entscheidend, frühzeitig einen erfahrenen Strafverteidiger für Körperverletzungsdelikte in Dortmund einzuschalten. Bereits im Ermittlungsverfahren können wichtige Weichen gestellt werden. Unüberlegte Aussagen gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft können später kaum korrigiert werden.

Als Strafverteidiger vertreten wir Beschuldigte in Dortmund und Umgebung bei allen Formen von Körperverletzungsdelikten – vom einfachen Vorwurf nach einer Streitigkeit bis hin zu schweren Tatvorwürfen mit erheblichen strafrechtlichen Konsequenzen.

Was gilt rechtlich als Körperverletzung?

Der Straftatbestand der Körperverletzung ist in § 223 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Danach macht sich strafbar, wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt.

Eine körperliche Misshandlung liegt vor, wenn das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit einer Person beeinträchtigt wird. Bereits relativ geringfügige Handlungen können den Tatbestand erfüllen, etwa:

  • Schlagen oder Stoßen
  • Treten oder Würgen
  • Zufügen von Schmerzen
  • körperliche Angriffe im Rahmen eines Streits

Auch eine Gesundheitsschädigung, etwa durch das Zufügen von Verletzungen oder durch gesundheitsschädliche Substanzen, kann eine Körperverletzung darstellen.

Welche Formen der Körperverletzung gibt es?

Das Strafgesetzbuch unterscheidet mehrere Formen von Körperverletzungsdelikten. Die strafrechtlichen Folgen können je nach Schwere erheblich variieren.

Die einfache Körperverletzung ist der Grundtatbestand. Sie liegt vor, wenn eine Person eine andere körperlich misshandelt oder deren Gesundheit schädigt.

Mögliche Strafen:

  • Geldstrafe
  • Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren

Viele Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung betreffen Auseinandersetzungen im Alltag, etwa Streitigkeiten im Straßenverkehr, in Gaststätten oder im privaten Umfeld.

Eine gefährliche Körperverletzung liegt vor, wenn die Tat unter besonders gefährlichen Umständen begangen wird, zum Beispiel:

  • mit einem Werkzeug oder einer Waffe
  • durch mehrere Täter gemeinsam
  • mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung

Die Strafandrohung ist deutlich höher.

Mögliche Strafen:

  • Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren

Gerade bei dieser Deliktsform drohen häufig Anklage und Hauptverhandlung vor Gericht.

Von einer schweren Körperverletzung spricht man, wenn das Opfer besonders schwerwiegende Folgen erleidet, etwa:

  • Verlust des Sehvermögens
  • Verlust eines wichtigen Körperteils
  • dauerhafte Entstellung
  • dauerhafte Behinderung

Die Strafandrohung ist erheblich.

Mögliche Strafen:

  • Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren

In besonders schweren Fällen kann eine Körperverletzung zum Tod des Opfers führen. Dann liegt eine Körperverletzung mit Todesfolge vor.

Die Strafandrohung reicht bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe.

Vorladung wegen Körperverletzung – was tun?

Viele Beschuldigte erfahren erstmals durch eine polizeiliche Vorladung oder einen Anhörungsbogen, dass gegen sie ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung eingeleitet wurde.

In dieser Situation gilt ein wichtiger Grundsatz:

Sie sind nicht verpflichtet, bei der Polizei auszusagen.

Beschuldigte haben ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht. Es ist häufig ratsam, zunächst keine Angaben zur Sache zu machen und einen Strafverteidiger einzuschalten.

Ein erfahrener Anwalt für Körperverletzung in Dortmund kann zunächst Akteneinsicht beantragen und prüfen:

  • welche Aussagen vorliegen
  • welche Beweise existieren
  • ob Zeugenaussagen widersprüchlich sind
  • ob die Tat überhaupt nachweisbar ist

Erst danach kann entschieden werden, welche Verteidigungsstrategie sinnvoll ist.

Typische Verteidigungsansätze bei Körperverletzung

Nicht jeder Vorwurf einer Körperverletzung hält einer rechtlichen Prüfung stand. Häufig ergeben sich im Ermittlungsverfahren erhebliche Zweifel.

Mögliche Verteidigungsansätze sind beispielsweise:

Notwehr

Wer sich gegen einen rechtswidrigen Angriff verteidigt, handelt unter Umständen gerechtfertigt. In solchen Fällen liegt keine strafbare Körperverletzung vor.

Aussage gegen Aussage

In vielen Fällen stehen sich lediglich die Aussagen zweier Beteiligter gegenüber. Ohne weitere Beweise kann ein Tatnachweis schwierig sein.

Fehlende Beweise

Nicht selten fehlen objektive Beweise wie:

  • ärztliche Atteste
  • unabhängige Zeugen
  • Videoaufnahmen

Auch hier kann eine sorgfältige Verteidigungsstrategie entscheidend sein.

Ablauf eines Strafverfahrens wegen Körperverletzung

Ein Strafverfahren wegen Körperverletzung beginnt in der Regel mit einem Ermittlungsverfahren der Polizei oder Staatsanwaltschaft.

Typischer Ablauf:

  1. Anzeige oder Strafantrag des Geschädigten
  2. Ermittlungen durch Polizei oder Staatsanwaltschaft
  3. Vorladung oder Anhörung des Beschuldigten
  4. Entscheidung über Einstellung oder Anklage
  5. ggf. Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht oder Landgericht

Bereits im Ermittlungsverfahren bestehen häufig Möglichkeiten, auf eine Einstellung des Verfahrens hinzuwirken.

Warum frühzeitig ein Strafverteidiger eingeschaltet werden sollte

Gerade bei Vorwürfen der Körperverletzung ist eine frühzeitige anwaltliche Beratung entscheidend. Viele Ermittlungsverfahren werden maßgeblich durch Aussagen der Beteiligten geprägt.

Ein erfahrener Strafverteidiger für Körperverletzung in Dortmund kann:

  • Akteneinsicht beantragen
  • Beweislage prüfen
  • Widersprüche in Zeugenaussagen aufdecken
  • eine geeignete Verteidigungsstrategie entwickeln
  • auf eine Einstellung des Verfahrens hinwirken

Je früher anwaltliche Unterstützung erfolgt, desto größer sind häufig die Verteidigungsmöglichkeiten.

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