Pflichtverteidigung

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Pflichtverteidiger in Dortmund – Strafverteidigung im Rahmen der notwendigen Verteidigung

In bestimmten Strafverfahren schreibt das Gesetz vor, dass ein Beschuldigter zwingend durch einen Verteidiger vertreten sein muss.

In diesen Fällen spricht man von einer Pflichtverteidigung oder auch von einer notwendigen Verteidigung. Der Verteidiger wird dann durch das Gericht bestellt und übernimmt die Verteidigung des Beschuldigten im gesamten Strafverfahren.

Wichtig ist dabei: Ein Pflichtverteidiger ist kein „Anwalt zweiter Klasse“.

Auch ein Pflichtverteidiger ist ein vollwertiger Strafverteidiger und vertritt ausschließlich die Interessen seines Mandanten im Strafverfahren.

Unsere Kanzlei übernimmt Pflichtverteidigungen in Dortmund und Umgebung und verteidigt Beschuldigte in allen Phasen des Strafverfahrens – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung vor Gericht.

Was ist ein Pflichtverteidiger?

Ein Pflichtverteidiger ist ein Rechtsanwalt, der vom Gericht bestellt wird, wenn eine Verteidigung gesetzlich erforderlich ist und der Beschuldigte noch keinen Verteidiger gewählt hat.

Grundlage hierfür sind die Regelungen der Strafprozessordnung über die sogenannte notwendige Verteidigung.

Der Pflichtverteidiger hat dieselben Rechte und Pflichten wie ein frei gewählter Strafverteidiger.

Seine Aufgabe besteht darin:

  • die Rechte des Beschuldigten zu schützen,
  • die Ermittlungsakte zu prüfen,
  • eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln und
  • den Mandanten im gesamten Strafverfahren zu vertreten.

Wann wird ein Pflichtverteidiger bestellt?

Eine Pflichtverteidigung ist insbesondere dann vorgesehen, wenn die Schwere des Tatvorwurfs oder die Situation des Beschuldigten eine anwaltliche Verteidigung zwingend erforderlich machen.

Typische Fälle sind zum Beispiel:

  • wenn dem Beschuldigten ein Verbrechen vorgeworfen wird,
  • wenn eine Hauptverhandlung vor dem Landgericht oder Oberlandesgericht stattfindet,
  • wenn sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft befindet,
  • wenn ein Berufsverbot drohen kann,
  • wenn die Sach- oder Rechtslage besonders schwierig ist.

In solchen Fällen muss dem Beschuldigten ein Verteidiger zur Seite stehen, um ein faires Strafverfahren zu gewährleisten.

Kann man sich seinen Pflichtverteidiger selbst aussuchen?

Viele Beschuldigte glauben, dass ihnen ein Pflichtverteidiger automatisch vom Gericht zugewiesen wird. Tatsächlich haben Beschuldigte in der Regel die Möglichkeit, einen Verteidiger ihres Vertrauens vorzuschlagen.

Wird dieser Vorschlag rechtzeitig gemacht, wird der gewünschte Anwalt häufig vom Gericht als Pflichtverteidiger beigeordnet. Deshalb ist es sinnvoll, frühzeitig Kontakt zu einem Strafverteidiger aufzunehmen, wenn absehbar ist, dass eine Pflichtverteidigung erforderlich sein könnte.

Kosten eines Pflichtverteidigers

Die Kosten eines Pflichtverteidigers werden zunächst von der Staatskasse übernommen. Kommt es später zu einer Verurteilung, kann das Gericht entscheiden, dass der Verurteilte die Kosten des Verfahrens – einschließlich der Pflichtverteidigerkosten – zu tragen hat.

Auch aus diesem Grund ist eine sorgfältige und engagierte Verteidigung von großer Bedeutung.

Frühzeitige Strafverteidigung im Pflichtverteidigungsfall

Gerade in Fällen der Pflichtverteidigung stehen für Betroffene häufig schwerwiegende strafrechtliche Vorwürfe im Raum. Neben Geld- oder Freiheitsstrafen können auch weitere Folgen drohen, etwa Eintragungen im Führungszeugnis oder berufliche Konsequenzen.

Eine frühzeitige Strafverteidigung kann helfen,

  • die Beweislage zu prüfen,
  • Verfahrensfehler aufzudecken,
  • eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen oder
  • eine möglichst günstige Lösung im Strafverfahren zu erzielen.

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