Pflichtverteidiger in Dortmund – Strafverteidigung im Rahmen der notwendigen Verteidigung
In bestimmten Strafverfahren schreibt das Gesetz vor, dass ein Beschuldigter zwingend durch einen Verteidiger vertreten sein muss.
In diesen Fällen spricht man von einer Pflichtverteidigung oder auch von einer notwendigen Verteidigung. Der Verteidiger wird dann durch das Gericht bestellt und übernimmt die Verteidigung des Beschuldigten im gesamten Strafverfahren.
Wichtig ist dabei: Ein Pflichtverteidiger ist kein „Anwalt zweiter Klasse“.
Auch ein Pflichtverteidiger ist ein vollwertiger Strafverteidiger und vertritt ausschließlich die Interessen seines Mandanten im Strafverfahren.
Unsere Kanzlei übernimmt Pflichtverteidigungen in Dortmund und Umgebung und verteidigt Beschuldigte in allen Phasen des Strafverfahrens – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung vor Gericht.