Das Sexualstrafrecht gehört zu den sensibelsten Rechtsgebieten. Naturgemäß werden hierbei Übergriffe gegen die sexuelle Selbstbestimmung in Form von Vergewaltigungen, sexuellen Nötigungen oder sexuellem Missbrauch verhandelt. Wenn Sie sich einem derartigen Vorwurf gegenübersehen, ist es überaus wichtig, keine Aussage zu treffen, die Ihnen später zur Last gelegt werden könnte. Stattdessen sollten Sie umgehend unsere Anwälte für Strafrecht in Dortmund kontaktieren, um eine gute Verteidigungsstrategie auszuarbeiten. Insbesondere dann, wenn in einem Fall Aussage gegen Aussage steht, ist es von großer Bedeutung, diesem Vorwurf nicht unvorbereitet gegenüberzutreten.
Sexualstrafrecht im Überblick
Der 13. Abschnitt des StGB enthält die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174 - 184j). Neben diversen Formen des sexuellen Missbrauchs werden hier auch sexuelle Übergriffe, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung unter Strafe gestellt.
Im Zuge der in den Medien präsenten öffentlichen Debatte „Nein heißt nein“ ist das Sexualstrafrecht durch das Fünfzigste Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches Ende 2016 verschärft worden. Unsere Rechtsanwälte für Strafrecht halten selbstverständlich auch mit neuen Entwicklungen im Sexualstrafrecht Schritt, um Sie optimal als Strafverteidiger vertreten zu können. Oftmals genügt, gemäß des geänderten Sexualstrafrechts, nunmehr auch ein Handeln „gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person“. Das heißt, dass ein entsprechender Wille nun nicht mehr ausdrücklich geäußert werden muss. Er muss nur vorliegen und für den Täter erkennbar gewesen sein. Als Fachanwälte für Strafrecht sind wir uns dieser verschärften Umstände bewusst. Zudem wurden auch die Strafandrohungen erhöht, sodass im Falle einer Verurteilung regelmäßig mit einer empfindlichen Freiheitsstrafe auf Basis des Sexualstrafrechts gerechnet werden muss, deren Vollstreckung nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann (Grenze: 2 Jahre Freiheitsstrafe). Als Rechtsanwälte für Strafrecht sind wir darauf spezialisiert, dafür zu sorgen, bei einer Verhandlung das für Sie beste Ergebnis zu erzielen.
Professionelle Strafverteidigung im Sexualstrafrecht
Sexualdelikte im Sinne des StGB zeichnen sich regelmäßig dadurch aus, dass bereits das Bekanntwerden von Ermittlungen in diesem Bereich eine soziale Isolation und Stigmatisierung auslösen. Die im Grundgesetz verankerte Unschuldsvermutung gerät für die Beteiligten oft aus dem Blickwinkel. Unsere Fachanwälte für Strafrecht sind sich dieser Problematik bewusst, weshalb es für uns als Rechtsanwälte umso wichtiger ist, Sie so kompetent wie möglich zu vertreten.
Typisch für diese Form der Delikte ist außerdem, dass oft eine Situation Aussage gegen Aussage vorliegt: Außer dem Belastungszeugen oder der Belastungszeugin gibt es keine weiteren Beweismittel gegen den Beschuldigten, weshalb die fachliche Unterstützung durch einen kompetenten Rechtsanwalt umso wichtiger ist. Diesem stehen nur beschränkte Möglichkeiten der Verteidigung offen, da er den Vorwurf in der Regel nur abstreiten kann. Gemeinsam mit unseren Fachanwälten für Strafrecht erarbeiten Sie eine Strategie, um Ihre Verteidigung im Falle einer Verhandlung zu überzeugend wie möglich zu machen.
Gerade in diesem Falle ist es ratsam, sich möglichst früh an einen erfahrenen Anwalt als Strafverteidiger zu wenden. Ein Fachanwalt für Strafrecht kann für den Betroffenen Einsicht in die Akten nehmen und die bisher vorhandenen Beweismittel kritisch überprüfen und hinterfragen. Insbesondere geht es hierbei um die Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen und die Glaubwürdigkeit des Zeugen selbst. Mögliche Widersprüche in den Aussagen sowie Belastungsmotive können herausgestellt durch einen Rechtsanwalt für Strafrecht werden.
Auch sorgt Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht als Strafverteidiger dafür, dass die in diesem sensiblen Bereich des Strafrechts erforderliche Diskretion gewahrt bleibt. Durch unsere jahrelange Erfahrung als Rechtsanwälte im Bereich Sexualstrafrecht wissen wir sehr gut, dass dieser Teilbereich des Strafrechts sehr viel Fingerspitzengefühl durch ausgebildete Fachanwälte erfordert.
Zögern Sie daher nicht: Nehmen Sie umgehend Kontakt zu unseren Fachanwälten für Strafrecht auf und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin, wenn Ihnen ein Sexualdelikt zur Last gelegt wird!