Steuerstrafrecht

Anwalt für Steuerstrafrecht in Dortmund

Vergehen gegen das Steuerrecht passieren häufig schneller, als viele Menschen denken. Nicht selten werden dabei auch noch strafrechtliche Aspekte relevant. In solchen Fällen ist guter juristischer Rat wichtig, weshalb unsere Fachanwälte für Strafrecht in Dortmund Sie gerne bei der Bewältigung dieser Herausforderung unterstützen. Insbesondere die Unterscheidung zwischen vorsätzlicher Steuerhinterziehung und fahrlässiger Unterlassung ist ein wichtiges Entscheidungskriterium, wenn es um das Strafmaß geht. Darum legen unsere Anwälte für Strafrecht einen großen Fokus darauf, dass alle relevanten Informationen in die Entscheidungsfindung mit einbezogen werden.

Steuerstrafrecht im Überblick

Das Steuerstrafrecht bezeichnet den Bereich, in dem Strafrecht und Steuerrecht in einander greifen. Ihm kommt angesichts der mannigfaltigen Möglichkeiten, sich in diesem Bereich falsch zu verhalten, eine hohe praktische Bedeutung zu. Unsere Fachanwälte für Strafrecht einer Kanzlei in Dortmund kennen sich mit den Besonderheiten des Steuerstrafrechts hervorragend aus. Als Rechtsanwälte für Strafrecht in Dortmund gehört es zu unseren Aufgaben, Sie als Mandanten auch auch bei Straftaten, mit einem steuerrechtlichen Bezug zu vertreten.

Zentrale Norm des Steuerstrafrechts ist § 370 der Abgabenordung (AO), der die sogenannte Steuerhinterziehung regelt. Strafbar ist demnach sowohl aktives Tun (über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben machen) als auch ein pflichtwidriges Unterlassen (die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt).

Die Strafe einer Steuerhinterziehung ist von der Schwere des Falles abhängig. Liegt kein besonders schwerer Fall einer Steuerhinterziehung vor, ist jedoch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe zu rechnen. Damit es dazu nicht kommt, kontaktieren Sie so schnell wie möglich unsere Anwälte für Strafrecht in Dortmund, um gemeinsam Ihre Verteidigung für steuerrechtliche Fälle mit einem Bezug zum Strafrecht zu planen.

Wichtig ist, dass nur bestraft werden kann, wer das Delikt der Steuerhinterziehung vorsätzlich begeht. Im Falle des fahrlässigen Handelns kommt allenfalls die steuerrechtliche Ahndung als Ordnungswidrigkeit in Betracht (leichtfertige Steuerverkürzung, § 378 AO). Als Anwälte für Strafrecht in Dortmund achten wir darauf, dass alle Tatumstände, die zu einem steuerrechtlichen Fehlverhalten geführt haben, mit in den Prozess einbezogen werden und gegebenenfalls zu Ihren Gunsten ausgelegt werden.

Von hoher praktischer Relevanz ist überdies das Mittel der strafbefreienden Selbstanzeige gem. § 371 AO. Unter bestimmten Voraussetzungen wird dem Täter hierbei die Möglichkeit gegeben, einer Strafbarkeit durch die umfassende Offenlegung der steuerlich relevanten Tatsachen zu entgehen. Unsere Fachanwälte für Strafrecht in Dortmund beraten Sie umfassend über die Ihnen zur Verfügung stehenden Optionen, wenn Ihnen steuerrechtliche Straftaten vorgeworfen werden.

Verteidiger beauftragen

Ansätze für die Verteidigung bietet – neben der möglichen Erschütterung der vorsätzlichen Tatbegehung – vor allem das Mittel der strafbefreienden Selbstanzeige. Hier muss gründlich geprüft werden, ob die Voraussetzungen der steuerrechtlichen Vorschrift im Einzelfall erfüllt werden können. Wichtig ist, dass der Verteidiger rechtzeitig beauftragt wird. Unsere Rechtsanwälte für Strafrecht in Dortmund sind für Sie auch bei steuerrechtlichen Straftaten an Ihrer Seite.

Die Straffreiheit tritt beispielsweise nicht ein, wenn eine der Steuerstraftaten im Zeitpunkt der Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung ganz oder zum Teil bereits entdeckt war und der Täter dies wusste oder bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen musste. Die frühzeitige Beauftragung eines Rechtsanwalt als Strafverteidiger ist im Steuerstrafrecht besonders sinnvoll, da das Steuerrecht ein überaus komplexes Rechtsgebiet darstellt. Mit unseren ausgebildeten Fachanwälten für Strafrecht in Dortmund, bleiben Sie aber dennoch jederzeit rechtlich abgesichert.

Denken Sie über eine Selbstanzeige nach? Erstatten Sie keinesfalls Selbstanzeige, ohne sich dabei durch einen Rechtsanwalt für Strafrecht in Dortmund unterstützen zu lassen. Wegen der Komplexität der Materie ist es für Laien nur schwer möglich, im Rahmen der Selbstanzeige alles ordnungsgemäß anzugeben. Unsere Rechtsanwälte für Strafrecht in Dortmund erklären Ihnen genau, welche steuerrechtlichen Aspekte Sie bei einer Selbstanzeige beachten sollten. Als Fachanwälte für Strafrecht in Dortmund gehört es zu unseren Hauptaufgaben, Sie vor möglichen strafrechtlichen Konsequenzen bei steuerrechtlichen Vergehen so gut wie möglich zu bewahren. Das gilt selbstverständlich auch bei Straftaten mit Bezug zum Steuerrecht.