Untersuchungshaft – Was tun bei Haftbefehl oder Festnahme?
Die Untersuchungshaft (U-Haft) ist eine der einschneidendsten Maßnahmen im Strafverfahren. Sie bedeutet, dass eine beschuldigte Person bereits vor einer rechtskräftigen Verurteilung in Haft genommen wird. Ziel der Untersuchungshaft ist es nicht, eine Strafe vorwegzunehmen, sondern den Ablauf eines Strafverfahrens zu sichern.
Für Betroffene und Angehörige ist diese Situation häufig sehr belastend. Gerade deshalb ist eine schnelle und erfahrene Strafverteidigung entscheidend, um die rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und gegebenenfalls eine Haftentlassung zu erreichen.