Verkehrsstrafrecht

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Anwalt für Verkehrsstrafrecht in Dortmund – Strafverteidiger bei Verkehrsstraftaten

Anwalt für Verkehrsstrafrecht in Dortmund – Strafverteidiger bei Verkehrsstraftaten

Wird Ihnen eine Straftat im Straßenverkehr vorgeworfen? Haben Sie eine Vorladung der Polizei, eine Anhörung der Staatsanwaltschaft oder sogar eine Anklage wegen einer Verkehrsstraftat erhalten?

Verkehrsstraftaten können weitreichende Folgen haben. Neben Geld- oder Freiheitsstrafen drohen häufig auch Fahrverbot, Punkte in Flensburg oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis. Für viele Betroffene hat dies erhebliche berufliche und private Konsequenzen.

Als erfahrene Strafverteidiger für Verkehrsstrafrecht in Dortmund vertreten wir Beschuldigte in allen Bereichen des Verkehrsstrafrechts – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung vor Gericht.

Was versteht man unter Verkehrsstrafrecht?

Das Verkehrsstrafrecht umfasst Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen. Anders als einfache Verkehrsverstöße (Ordnungswidrigkeiten) handelt es sich hier um echte Straftaten, die im Strafgesetzbuch geregelt sind.

Zu den häufigsten Verkehrsstraftaten gehören:

  • fahrlässige Körperverletzung nach Verkehrsunfällen
  • unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht)
  • Trunkenheit im Verkehr (Alkohol oder Drogen)
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • illegale Straßenrennen

Neben strafrechtlichen Sanktionen drohen häufig auch Maßnahmen im Fahrerlaubnisrecht, etwa der Entzug des Führerscheins.

Fahrlässige Körperverletzung nach einem Verkehrsunfall (§ 229 StGB)

Kommt es bei einem Verkehrsunfall zu Verletzungen anderer Verkehrsteilnehmer, ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft häufig wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Der Vorwurf entsteht häufig bei:

  • Auffahrunfällen
  • Vorfahrtsverletzungen
  • Abbiegeunfällen
  • Unachtsamkeit im Straßenverkehr

Der Strafrahmen beträgt:

  • Geldstrafe
  • Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren

Gerade bei erstmaligen Vorwürfen bestehen häufig gute Chancen, auf eine Einstellung des Verfahrens hinzuwirken.

Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsstrafrecht in Dortmund prüft die Ermittlungsakte und entwickelt eine geeignete Verteidigungsstrategie.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht) – § 142 StGB

Eine der häufigsten Verkehrsstraftaten ist das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, umgangssprachlich „Fahrerflucht“.

Typische Situationen sind beispielsweise:

  • das unbemerkte Anstoßen eines parkenden Fahrzeugs
  • ein Unfall beim Ausparken
  • ein Zusammenstoß im fließenden Verkehr

Wer sich nach einem Unfall entfernt, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen, macht sich strafbar.

Mögliche Folgen sind:

  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
  • Punkte im Fahreignungsregister
  • Entziehung der Fahrerlaubnis

Gerade bei Fahrerflucht drohen häufig auch führerscheinrechtliche Konsequenzen.

Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)

Das Führen eines Fahrzeugs unter Alkohol- oder Drogeneinfluss kann eine Straftat darstellen.

Bereits ab bestimmten Alkoholwerten kann eine Trunkenheit im Verkehr angenommen werden.

Mögliche Konsequenzen sind:

  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe
  • Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Sperrfrist für die Neuerteilung des Führerscheins
  • Punkte in Flensburg

In vielen Fällen stellt sich die Frage, ob die Voraussetzungen für eine Strafbarkeit tatsächlich erfüllt sind.

Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)

Eine besonders schwerwiegende Verkehrsstraftat ist die Gefährdung des Straßenverkehrs.

Hierunter fallen beispielsweise:

  • grob verkehrswidriges Verhalten
  • erhebliche Geschwindigkeitsverstöße
  • gefährliche Überholmanöver
  • Fahren unter Alkohol oder Drogeneinfluss

Voraussetzung ist, dass andere Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert konkret gefährdet wurden.

Die Strafandrohung reicht bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.

Vorladung der Polizei wegen Verkehrsstraftat – was tun?

Viele Beschuldigte erfahren erstmals durch eine Vorladung der Polizei, dass gegen sie ermittelt wird.

In dieser Situation gilt ein wichtiger Grundsatz:

Sie müssen bei der Polizei keine Angaben zur Sache machen.

Beschuldigte haben ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht.

Bevor Sie eine Stellungnahme abgeben, sollte ein Strafverteidiger zunächst Akteneinsicht beantragen und prüfen:

  • welche Beweise vorliegen
  • welche Zeugenaussagen existieren
  • ob Messungen oder Gutachten fehlerhaft sind
  • ob die Tat überhaupt nachweisbar ist

Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsstrafrecht in Dortmund kann so eine geeignete Verteidigungsstrategie entwickeln.

Ablauf eines Strafverfahrens im Verkehrsstrafrecht

Ein Strafverfahren beginnt in der Regel mit einem Ermittlungsverfahren der Polizei oder Staatsanwaltschaft.

Der typische Ablauf:

  1. Anzeige oder Unfallaufnahme durch die Polizei
  2. Ermittlungen der Staatsanwaltschaft
  3. Vorladung des Beschuldigten
  4. Entscheidung über Einstellung oder Anklage
  5. gegebenenfalls Hauptverhandlung vor Gericht

Gerade im Ermittlungsverfahren bestehen häufig Möglichkeiten, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.

Warum frühzeitig ein Strafverteidiger eingeschaltet werden sollte

Verkehrsstraftaten haben oft erhebliche Auswirkungen auf die persönliche und berufliche Situation.

Neben Geld- oder Freiheitsstrafen drohen häufig:

  • Fahrverbot
  • Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Punkte in Flensburg
  • Probleme im Berufsleben

Ein erfahrener Strafverteidiger für Verkehrsstrafrecht in Dortmund kann:

  • Akteneinsicht beantragen
  • die Beweislage prüfen
  • Verfahrensfehler aufdecken
  • eine individuelle Verteidigungsstrategie entwickeln
  • auf eine Einstellung des Verfahrens hinwirken

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