Vermögensdelikte

Schnelle Hilfe bei Vermögensdelikten

Zu den Vermögensdelikten zählen u.a. Diebstahl, Raub, Betrug, Unterschlagung, Hehlerei, Untreue und Erpressung. Im Folgenden wird auf die am häufigsten anzutreffenden Delikte, namentlich Diebstahl und Betrug, näher eingegangen. Sollten Sie sich dem Vorwurf eines Vermögensdelikt gegenübersehen, kontaktieren Sie so schnell wie möglich unsere Rechtsanwälte für Strafrecht in Dortmund. Gemeinsam überlegen wir die besten Schritte für eine erfolgreiche Verteidigung und sorgen dafür, dass Ihr Fall mit allen relevanten Informationen behandelt wird. Beachten Sie dabei, dass Sie die Arbeit Ihres Strafverteidigers enorm erleichtern, wenn Sie vorab keine Aussage gegenüber den Strafverfolgungsorganen ohne Rücksprache mit Ihrem Anwalt für Strafrecht tätigen.

Diebstahl und Raub

Diebstahl im Sinne des § 242 StGB ist die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache mit Zueignungsabsicht. Eine häufig auftretende Konstellation ist dabei der Ladendiebstahl. Was viele Menschen nicht wissen: Bereits durch das Einstecken kleinerer Sachen ist der Tatbestand erfüllt und die Tat vollendet – Auch, wenn man vom Detektiv angesprochen wird und die Ware im Laden verbleibt. Ein Rücktritt von einer versuchten Tat ist in dieser Konstellation nicht möglich. Wenn Ihnen ein Diebstahl vorgeworfen wird, kontaktieren Sie umgehend unsere Rechtsanwälte für Strafrecht in Dortmund.

Der Raub gem. § 249 StGB dagegen zeichnet sich dadurch aus, dass die Wegnahme mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben begangen wird. Der Raub ist ein Verbrechen und wird grundsätzlich mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Sehen Sie sich einem solchen Vorwurf gegenüber, ist es wichtig, so schnell wie möglich mit unseren Rechtsanwälten für Strafrecht in Dortmund Kontakt aufzunehmen.

Die Vorschriften bezüglich des Diebstahls sind in jüngster Zeit verschärft worden. Ein Wohnungseinbruchsdiebstahl wird nunmehr ebenfalls mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr belegt, wenn die Tat eine dauerhaft genutzte Privatwohnung betrifft, § 244 Abs. 4 StGB. Unsere Rechtsanwälte für Strafrecht in Dortmund unterstützen Sie gerne, wenn Ihnen ein Diebstahl oder Raub zur Last gelegt werden. Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie so schnell wie möglich unsere Rechtsanwälte für Strafrecht in Dortmund.

Betrug

Der Betrug gemäß § 263 StGB ist – anders als der Diebstahl – als sogenannten Selbstschädigungsdelikt ausgestaltet: Durch eine Täuschung wird beim Opfer ein Irrtum erregt, welches daraufhin über Vermögen verfügt und einen Schaden verursacht. Wird Ihnen ein Betrug vorgeworfen, sollten Sie diese Anschuldigung nicht auf die leichte Schulter nehmen und umgehend unsere Rechtsanwälte für Strafrecht in Dortmund kontaktieren.

Praktisch häufig sind Fälle, in denen der Täter im Internet Waren anbietet, diese nach der Bezahlung aber nicht verschickt. Auch taucht der Betrug regelmäßig in Form des unberechtigten Bezugs von Sozialleistungen auf, weil eine Arbeitsstelle nicht oder nicht rechtzeitig angegeben wird. Als Anwälte für Strafrecht in Dortmund sind wir mit den vielfältigen Formen des Betrugs und den damit verbundenen Strafmaßnahmen vertraut. Unsere Rechtsanwälte für Strafrecht können Sie daher umfassend und kompetent über mögliche Verteidigungsstrategien beraten, wenn Ihnen eine solche Straftat zur Last gelegt wird.

Tathandlung des Betruges ist die Täuschung über Tatsachen. „Tatsachen“ können dabei auch sogenannte innere Tatsachen sein, insbesondere die eigene Bereitschaft, vertragliche Pflichten zu erfüllen. Da der nachträgliche Wegfall der Leistungsfähigkeit unter Umständen keine Straftat, sondern lediglich eine zivilrechtliche Angelegenheit darstellt, bieten sich hier oftmals erfolgversprechende Ansätze für eine Verteidigung durch unsere Rechtsanwälte für Strafrecht in Dortmund.

Neben dem klassischen Betrug erlangt der Computerbetrug gem. § 263a StGB Bedeutung, wenn kein menschlicher Täuschungspartner vorhanden ist. Häufig ist die unbefugte Verwendung einer PIN von EC- und Kreditkarten am Bankautomaten oder bei der Zahlung an der Kasse.

Verteidiger beauftragen

Wenn Sie eines Vermögensdelikts beschuldigt werden, sollten Sie zunächst keine Angaben zur Sache machen und einen Anwalt für Strafrecht in Dortmund mit Ihrer Verteidigung beauftragen. Gemeinsam können Sie und Ihr Anwalt für Strafrecht Einsicht in die Akten nehmen und der Tatvorwurf ggf. entkräftet werden; jedenfalls kann die drohende Bestrafung abgeschwächt werden.