Geschwindigkeitsverstoss

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Geschwindigkeitsüberschreitung – Bußgeld, Punkte und Fahrverbot

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung gehört zu den häufigsten Verkehrsverstößen im Straßenverkehr. In der Regel werden solche Verstöße durch stationäre oder mobile Messanlagen („Blitzer“) festgestellt.

Je nach Höhe der Überschreitung drohen unterschiedliche Sanktionen. Dazu können gehören:

  • Bußgeld
  • Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg
  • Fahrverbot (insbesondere bei erheblichen Überschreitungen oder Wiederholungstätern)

Gerade wenn ein Fahrverbot droht, kann eine sorgfältige rechtliche Prüfung des Bußgeldbescheids sinnvoll sein.

Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht prüft systematisch, ob ein Bußgeldbescheid rechtlich angreifbar ist und ob Fehler im Verfahren vorliegen.

Angriffspunkt: Fehler bei der Geschwindigkeitsmessung

Ein zentraler Ansatzpunkt bei der Verteidigung gegen einen Bußgeldbescheid ist häufig die Messung selbst.

Viele Geschwindigkeitsmessverfahren gelten zwar als sogenannte standardisierte Messverfahren, doch bedeutet dies nicht automatisch, dass jede Messung fehlerfrei durchgeführt wurde.

Im Rahmen einer rechtlichen Prüfung können unter anderem folgende Punkte relevant sein:

  • Wurde das Messgerät ordnungsgemäß geeicht?
  • Wurde das Gerät korrekt aufgebaut und bedient?
  • Wurden die vorgeschriebenen Messabstände eingehalten?
  • Ist das Messprotokoll vollständig dokumentiert?
  • Wurden Toleranzabzüge korrekt berücksichtigt?
  • Liegt möglicherweise eine Fehlzuordnung bei mehreren Fahrzeugen vor?

Auch Bedienungsfehler, unvollständige Dokumentationen oder fehlende Schulungsnachweise der eingesetzten Beamten können eine Rolle spielen.

Ist die Messung fehlerhaft oder nicht ordnungsgemäß dokumentiert, kann dies dazu führen, dass die Messung nicht verwertet werden darf oder zumindest Zweifel an der Richtigkeit der gemessenen Geschwindigkeit entstehen.

Feststellung der Fahrereigenschaft

Neben der Messung selbst ist häufig auch die Identifizierung des Fahrers ein wichtiger Punkt.

Die Bußgeldbehörde muss zweifelsfrei feststellen, wer das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verstoßes geführt hat.

In der Praxis geschieht dies meist über ein sogenanntes Blitzerfoto.

Dabei können sich verschiedene Angriffspunkte ergeben, etwa:

  • unzureichende Bildqualität
  • verdecktes Gesicht durch Sonnenbrille, Mütze oder andere Gegenstände
  • fehlender Abgleich mit Vergleichsbildern
  • fehlende individuelle Identifizierungsmerkmale

Wichtig ist: Im Ordnungswidrigkeitenrecht genügt allein die Haltereigenschaft nicht, um jemanden für den Verkehrsverstoß verantwortlich zu machen.

Ein Anwalt für Verkehrsrecht prüft daher genau, ob die Fahrereigenschaft rechtssicher festgestellt werden kann.

Möglichkeit: Absehen vom Fahrverbot

Selbst wenn eine Geschwindigkeitsüberschreitung grundsätzlich nachweisbar ist, kann unter bestimmten Umständen dennoch vom Fahrverbot abgesehen werden.

Dies kommt beispielsweise in Betracht bei:

  • beruflicher Existenzgefährdung
  • außergewöhnlichen Härtefällen
  • erstmaligem Verkehrsverstoß
  • besonderen persönlichen Umständen

In solchen Fällen kann unter Umständen gegen Erhöhung der Geldbuße auf ein Fahrverbot verzichtet werden.

Entscheidend ist hierbei eine überzeugende rechtliche Argumentation und eine sorgfältige Darstellung der persönlichen Umstände.

Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht entwickelt in solchen Fällen eine individuelle Verteidigungsstrategie.

Bußgeld wegen Geschwindigkeitsüberschreitung – was tun?

Nicht jeder Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist automatisch rechtmäßig.

Messfehler, formelle Mängel oder Zweifel an der Fahrereigenschaft können entscheidende Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Verteidigung sein.

Gerade wenn Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen, sollte frühzeitig geprüft werden, ob ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid sinnvoll ist.

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