Handyverstoss

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Handy am Steuer – Bußgeld, Punkt und Verteidigungsmöglichkeiten

Die Nutzung eines Mobiltelefons am Steuer gehört zu den häufigsten Verkehrsordnungswidrigkeiten. Vielen Fahrern ist jedoch nicht bewusst, dass das Gesetz nicht nur das Telefonieren, sondern bereits das Aufnehmen oder Halten eines elektronischen Geräts während der Fahrt verbietet.

Ein Verstoß kann mit folgenden Rechtsfolgen geahndet werden:

  • Bußgeld
  • ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg
  • bei Gefährdung oder Sachbeschädigung deutlich höhere Sanktionen

Gerade für Vielfahrer kann bereits ein Punkt in Flensburg erhebliche Folgen haben. Deshalb sollte ein entsprechender Vorwurf sorgfältig rechtlich geprüft werden.

Wann liegt ein Handyverstoß vor?

Verboten ist grundsätzlich jede Nutzung eines elektronischen Geräts, wenn

  • das Gerät aufgenommen oder gehalten wird
  • und zugleich eine Bedienfunktion ausgeführt wird

Von der Vorschrift erfasst sind insbesondere:

  • Mobiltelefone
  • Smartphones
  • Tablets
  • Navigationsgeräte
  • Smartwatches
  • E-Book-Reader

Ein ordnungswidriger Handyverstoß kann beispielsweise vorliegen bei:

  • Telefonieren mit dem Handy in der Hand
  • Schreiben oder Lesen von Nachrichten
  • Scrollen durch Apps
  • Eingabe einer Navigationsadresse
  • Wegdrücken eines Anrufs
  • Nutzung sozialer Medien

Bereits eine kurze Bedienhandlung kann ausreichen.

Was ist erlaubt?

Nicht jedes Berühren eines Geräts ist automatisch verboten. Erlaubt ist insbesondere:

  • Nutzung über eine Freisprecheinrichtung
  • Sprachsteuerung, ohne dass das Gerät aufgenommen wird
  • kurze Blickzuwendung bei fest eingebauten Geräten
  • Nutzung in einem vollständig stehenden Fahrzeug mit ausgeschaltetem Motor

Entscheidend ist stets, ob das Gerät aufgenommen oder gehalten wurde und ob tatsächlich eine Bedienfunktion vorlag.

Verteidigungsmöglichkeiten bei einem Handyverstoß

Auf den ersten Blick wirken Handyverstöße häufig eindeutig. In der Praxis bestehen jedoch nicht selten rechtliche Angriffspunkte.

Eine sorgfältige Prüfung des Vorwurfs kann daher sinnvoll sein.

War es tatsächlich ein verbotenes elektronisches Gerät?

Nicht jedes Objekt in der Hand ist automatisch ein elektronisches Gerät im Sinne der Vorschrift.

Zu klären ist unter anderem:

  • Wurde tatsächlich ein Smartphone oder anderes elektronisches Gerät benutzt?
  • Handelte es sich möglicherweise um einen anderen Gegenstand, etwa ein Zigarettenetui oder eine Geldbörse?
  • Ist das Gerät auf einem Beweisfoto eindeutig identifizierbar?

Die Beweisführung muss eindeutig sein.

Welche Bedienhandlung wurde konkret vorgenommen?

Nicht jede Vermutung einer Nutzung reicht für eine Verurteilung aus.

Maßgeblich ist, ob tatsächlich eine bestimmungsgemäße Bedienfunktion ausgeführt wurde.

Zu prüfen ist daher:

  • Wurde das Gerät lediglich gehalten?
  • Wurde tatsächlich eine Funktion bedient?
  • Lässt sich die konkrete Art der Nutzung sicher feststellen?

Gerade hier kommt es häufig auf Details an.

Nachweisprobleme bei der Beobachtung

In vielen Fällen beruht der Vorwurf ausschließlich auf der Beobachtung durch Polizeibeamte.

Dann stellt sich insbesondere die Frage:

  • Wie genau war die Wahrnehmungssituation?
  • Aus welcher Entfernung wurde beobachtet?
  • Wie waren Licht- und Verkehrsverhältnisse?
  • Gab es mögliche Sichtbehinderungen?

Gerade bei fahrenden Fahrzeugen kann die Beobachtung fehleranfällig sein. Auch deshalb sollte ein entsprechender Bußgeldvorwurf nicht ungeprüft hingenommen werden.

Bedeutung der Akteneinsicht

Ein zentraler Schritt in der Verteidigung gegen einen Handyverstoß ist die Akteneinsicht.

Erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte kann zuverlässig geprüft werden:

  • Wie ist der Sachverhalt dokumentiert?
  • Gibt es Fotos oder Videoaufzeichnungen?
  • Wie lautet die genaue Formulierung der eingesetzten Beamten?
  • Wurde der Vorwurf präzise beschrieben oder nur pauschal behauptet?

Ohne Akteneinsicht ist eine fundierte Verteidigungsstrategie regelmäßig kaum möglich.

Zeugenaussagen im gerichtlichen Verfahren

Kommt es zu einer gerichtlichen Verhandlung, ist häufig die Befragung der eingesetzten Polizeibeamten von zentraler Bedeutung.

Dabei können insbesondere folgende Punkte hinterfragt werden:

  • konkrete Wahrnehmungsdetails
  • Dauer der Beobachtung
  • exakte Beschreibung des angeblichen Geräts
  • Art der behaupteten Bedienhandlung
  • mögliche Alternativerklärungen

Nicht selten zeigen sich im Gerichtstermin Unsicherheiten oder Widersprüche, die zugunsten des Betroffenen berücksichtigt werden können.

Bußgeldbescheid wegen Handy am Steuer – was tun?

Handyverstöße erscheinen häufig eindeutig, sind es aber nicht immer.

Entscheidend ist insbesondere:

  • Handelte es sich tatsächlich um ein verbotenes Gerät?
  • Lag wirklich eine verbotene Bedienhandlung vor?
  • Kann der Vorwurf sicher nachgewiesen werden?

Gerade wenn ein Punkt in Flensburg droht, sollte frühzeitig geprüft werden, ob ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid sinnvoll ist.

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