Verjährung im Bußgeldverfahren – Wann ist die Sache erledigt?
Im Ordnungswidrigkeitenrecht spielt die Verjährung eine zentrale Rolle.
Ist eine Verkehrsordnungswidrigkeit verjährt, darf sie grundsätzlich nicht mehr verfolgt oder geahndet werden.
Für Betroffene kann die Verjährung daher entscheidend sein.
Gerade im Verkehrsrecht kommt es häufig auf die korrekte Berechnung der Verjährungsfristen und auf formelle Details im Verfahren an.
Fehler bei Zustellungen oder bei der Unterbrechung der Verjährung können dazu führen, dass ein Verfahren nicht mehr weitergeführt werden darf.