Reparaturkosten

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Reparaturkosten nach einem Verkehrsunfall

Nach einem Verkehrsunfall entstehen häufig erhebliche Schäden am Fahrzeug. Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, haben Sie grundsätzlich Anspruch darauf, dass der entstandene Schaden vollständig ersetzt wird. Dazu gehören insbesondere die Reparaturkosten für Ihr Fahrzeug.

Die Kosten werden in der Regel von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen. Ziel der Schadensregulierung ist es, den Zustand wiederherzustellen, der vor dem Unfall bestand.

Wer zahlt die Reparaturkosten nach einem Unfall?

Wurde der Unfall von einem anderen Verkehrsteilnehmer verursacht, muss dessen Kfz-Haftpflichtversicherung die Reparaturkosten übernehmen. Voraussetzung ist, dass der Unfallgegner die Verantwortung für den Schaden trägt oder zumindest überwiegend haftet.

Zu den ersatzfähigen Kosten gehören unter anderem:

  • Reparaturkosten der Werkstatt
  • Kosten für Ersatzteile
  • Lackierarbeiten
  • notwendige Arbeitskosten
  • Mehrwertsteuer (wenn die Reparatur tatsächlich durchgeführt wird)

Die Versicherung ist verpflichtet, den entstandenen Schaden vollständig zu ersetzen, sofern der Unfall nicht selbst verschuldet wurde.

Gutachten oder Kostenvoranschlag?

Nach einem Verkehrsunfall wird der Schaden häufig durch einen Kfz-Sachverständigen begutachtet. Der Sachverständige erstellt ein Schadensgutachten, in dem unter anderem die voraussichtlichen Reparaturkosten ermittelt werden.

Ein Gutachten ist besonders sinnvoll bei:

  • größeren Schäden
  • unklarer Schadenshöhe
  • möglichen versteckten Schäden

Bei kleineren Schäden kann auch ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt ausreichend sein. In vielen Fällen empfiehlt es sich jedoch, einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen.

Freie Werkstattwahl nach einem Unfall

Viele Unfallgeschädigte wissen nicht, dass sie grundsätzlich freie Werkstattwahl haben. Das bedeutet, dass Sie selbst entscheiden können, welche Werkstatt die Reparatur durchführen soll. Zu beachten ist lediglich die Schadensminderungsobliegenheit, also die Verpflichtung, die Aufwendungen möglichst gering zu halten, soweit dies zumutbar ist.

Die gegnerische Versicherung kann Sie in der Regel nicht dazu verpflichten, eine bestimmte Werkstatt aufzusuchen.

Besonders bei neueren Fahrzeugen oder bei Fahrzeugen mit regelmäßiger Markenwartung kann eine Reparatur in einer Fachwerkstatt sinnvoll sein.

Reparaturkosten auch ohne Reparatur möglich

In bestimmten Fällen können Reparaturkosten auch fiktiv abgerechnet werden. Das bedeutet, dass Sie sich den Schaden auf Grundlage eines Gutachtens auszahlen lassen können, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen.

Diese sogenannte fiktive Abrechnung erfolgt auf Basis der im Gutachten ermittelten Reparaturkosten. Dabei ist jedoch zu beachten, dass keine Mehrwertsteuer erstattet wird, wenn die Reparatur nicht durchgeführt wird.

Weitere Ansprüche nach einem Verkehrsunfall

Neben den Reparaturkosten können nach einem Verkehrsunfall weitere Ansprüche bestehen, zum Beispiel:

  • Nutzungsausfallentschädigung
  • Mietwagenkosten
  • Gutachterkosten
  • Wertminderung des Fahrzeugs
  • Schmerzensgeld bei Verletzungen

Welche Ansprüche im konkreten Fall bestehen, hängt immer von den Umständen des jeweiligen Unfalls ab.