Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall
Nach einem Verkehrsunfall entstehen häufig nicht nur Sachschäden am Fahrzeug, sondern auch körperliche oder psychische Verletzungen. In solchen Fällen haben Unfallopfer neben dem Ersatz der materiellen Schäden regelmäßig auch einen Anspruch auf Schmerzensgeld.
Das Schmerzensgeld dient dazu, das erlittene Leid zumindest finanziell auszugleichen und dem Geschädigten eine gewisse Genugtuung für das erlittene Unrecht zu verschaffen. Der Anspruch richtet sich in der Regel gegen den Unfallverursacher beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung.