Schmerzensgeld

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Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall

Nach einem Verkehrsunfall entstehen häufig nicht nur Sachschäden am Fahrzeug, sondern auch körperliche oder psychische Verletzungen. In solchen Fällen haben Unfallopfer neben dem Ersatz der materiellen Schäden regelmäßig auch einen Anspruch auf Schmerzensgeld.

Das Schmerzensgeld dient dazu, das erlittene Leid zumindest finanziell auszugleichen und dem Geschädigten eine gewisse Genugtuung für das erlittene Unrecht zu verschaffen. Der Anspruch richtet sich in der Regel gegen den Unfallverursacher beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung.

Wann besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld?

Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht grundsätzlich immer dann, wenn eine Person durch einen Verkehrsunfall körperlich oder gesundheitlich verletzt wurde. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um leichte oder schwere Verletzungen handelt.

Typische Verletzungen nach Verkehrsunfällen sind zum Beispiel:

  • HWS-Distorsion (Schleudertrauma)
  • Prellungen und Verstauchungen
  • Knochenbrüche
  • Schnittverletzungen
  • Schädel-Hirn-Traumata
  • psychische Beeinträchtigungen nach einem Unfall

Auch bei zunächst scheinbar leichten Auffahrunfällen können erhebliche gesundheitliche Folgen auftreten.

Gerade bei sogenannten Schleudertraumata oder bei psychischen Belastungsreaktionen können Ansprüche auf Schmerzensgeld bestehen.

Wichtig ist, dass die Verletzungen ärztlich dokumentiert werden, da diese Dokumentation später eine wichtige Grundlage für die Durchsetzung des Anspruchs bildet.

Welche Funktion hat das Schmerzensgeld?

Das Schmerzensgeld erfüllt im deutschen Schadensersatzrecht zwei wesentliche Funktionen.

Zum einen soll es einen Ausgleich für die erlittenen Schmerzen und Beeinträchtigungen schaffen. Da gesundheitliche Schäden nicht rückgängig gemacht werden können, erfolgt der Ausgleich in Form einer finanziellen Entschädigung.

Zum anderen hat das Schmerzensgeld auch eine Genugtuungsfunktion. Es soll dem Geschädigten eine gewisse Wiedergutmachung für das erlittene Unrecht verschaffen.

Wie hoch ist das Schmerzensgeld?

Die Höhe des Schmerzensgeldes wird stets im Einzelfall bestimmt. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle.

Zu den wichtigsten Kriterien gehören insbesondere:

  • Art und Schwere der Verletzung
  • Dauer der Schmerzen
  • Dauer der Arbeitsunfähigkeit
  • Dauer der ärztlichen Behandlung
  • mögliche dauerhafte gesundheitliche Folgen
  • Beeinträchtigungen im Alltag oder Berufsleben

Gerichte orientieren sich bei der Bemessung häufig an sogenannten Schmerzensgeldtabellen, in denen frühere gerichtliche Entscheidungen dokumentiert sind. Diese dienen als Orientierung, ersetzen jedoch keine individuelle Bewertung des konkreten Falles.

Schmerzensgeld auch bei leichten Unfällen möglich

Viele Betroffene gehen davon aus, dass ein Anspruch auf Schmerzensgeld nur bei schweren Unfällen besteht. Das ist jedoch nicht zutreffend.

Auch bei einem vermeintlich leichten Verkehrsunfall können Schmerzensgeldansprüche entstehen.

Dies ist insbesondere der Fall bei:

  • HWS-Verletzungen (Schleudertrauma)
  • länger anhaltenden Schmerzen
  • psychischen Belastungen nach dem Unfall
  • Einschränkungen im Alltag oder Beruf

Entscheidend ist immer die konkrete gesundheitliche Beeinträchtigung des Unfallopfers.

Durchsetzung des Schmerzensgeldanspruchs

In der Praxis erfolgt die Regulierung von Schmerzensgeldansprüchen meist über die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Versicherungen versuchen jedoch nicht selten, Ansprüche zu kürzen oder vollständig zurückzuweisen.

Gerade bei Personenschäden ist es daher sinnvoll, frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Ein Rechtsanwalt kann unter anderem:

  • die Ansprüche rechtlich prüfen
  • medizinische Unterlagen auswerten
  • die angemessene Höhe des Schmerzensgeldes einschätzen
  • die Kommunikation mit der Versicherung übernehmen
  • Ihre Ansprüche konsequent durchsetzen