Kontakt

Ihr direkter Draht zu uns!

Wir sind für Sie da!

Sie wünschen eine Rechtsberatung oder eine anwaltliche Vertretung?

Steppart & Neumann

Rechtsanwälte

Hörder Semerteichstraße 192
44263 Dortmund

Telefon: +49 231 5321 8081

Telefax: +49 231 5321 1794

24h Notruf +49 176 3424 7287

E-Mail: info@steppart-neumann.de

Nach der Kontaktaufnahme und der Schilderung Ihres Falles können wir Ihnen meist bereits eine vorläufige Ersteinschätzung der Erfolgsaussichten geben. Hierfür fallen keine Gebühren an und Sie gehen uns gegenüber auch noch keine sonstigen Verpflichtungen ein.

In einem anschließenden ersten Beratungstermin findet dann die eigentliche Rechtsberatung statt. Wir geben Ihnen dann eine konkrete Einschätzung zur Rechtslage und beurteilen Ihre Erfolgschancen. Zudem werden die möglichen nächsten Schritte und die hierfür anfallenden Kosten aufgezeigt.

Im Anschluss können Sie frei entscheiden, ob Sie die Sache weiterverfolgen und uns mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen beauftragen wollen.

In der Regel führen wir die Beratungsgespräche in unseren Kanzleiräumlichkeiten (Wittbräucker Str. 38, 44287 Dortmund-Aplerbeck) durch. Auf besonderen Wunsch hin kann aber auch ein anderer Beratungsort vereinbart werden.

Die Kosten für die Rechtsberatung werden vorab individuell vereinbart. Sie dürfen gegenüber einem Verbraucher höchstens 190 € betragen (§ 34 Abs. 1 S. 3 a.E. RVG), liegen aber in der Regel zwischen 50 und 150 €.

Maßgeblich für die Bemessung der Gebühr sind Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, die Bedeutung der Angelegenheit, die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers sowie das Haftungsrisiko des Rechtsanwalts (§ 14 Abs. 1 RVG).

Weitere Gebühren fallen danach nur an, wenn Sie uns einen weitergehenden Auftrag zum Tätigwerden erteilen. Über die hierbei anfallenden Gebühren klären wir Sie vorab selbstverständlich auf.

Ob und in welcher Höhe die Kosten der Beratung durch die Rechtsschutzversicherung übernommen wird, hängt von deren Allgemeinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen ab. Gerne fragen wir für Sie bei der Rechtsschutzversicherung an, ob eine Deckungsschutzzusage erteilt werden kann und welche Bedingungen hierfür eventuell bestehen.

In diesem Falle kann die Möglichkeit bestehen, die sogenannte Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Dann trägt der Staat die Beratungskosten und für Sie fällt maximal eine Gebühr in Höhe von 15 € an. Nähere Informationen zur Beratungshilfe erhalten Sie auf dem Justizportal NRW.

Die Beratungshilfe deckt allerdings nur das erste Beratungsgespräch ab.

Sollte sich an die Beratung eine Verteidigung im Ermittlungsverfahren oder im gerichtlichen Verfahren anschließen, fallen weitere Kosten an. Diese werden nach aktueller Rechtslage nur im Falle einer Pflichtverteidigung zunächst von der Landeskasse übernommen.

In zivil- und öffentlichrechtlichen Streitigkeiten besteht die Möglichkeit, Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Im Falle der Bewilligung trägt der Staat die Gerichtskosten und Ihre anwaltlichen Kosten. Nur falls Sie den Prozess verlieren, müssen Sie die anwaltskosten des Gegners tragen (§§ 122, 123 ZPO).

Gerne sind wird bereit, mit Ihnen über eine etwaige Finanzierung des Mandats zu reden, z.B. monatliche Ratenzahlungen zu akzeptieren.

KontaktFormular

Schreiben Sie uns - Wir melden uns schnellstmöglich zurück!


* Dieses Feld müssen Sie ausfüllen um das Formular abschicken zu können.