Rechtsanwälte

Wir stehen an Ihrer Seite!

Rechtsanwälte für Strafrecht, Verkehrsrecht und Arbeitsrecht in Dortmund

Rechtsanwalt Alexander Steppart und Rechtsanwältin Sarah Neumann studierten beide Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster.

Im Anschluss absolvierten sie ihr zweijähriges Rechtsreferendariat beim Landgericht Dortmund.

Nach ihrer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft machten sie sich im Jahre 2017 selbstständig und vertreten seitdem Mandanten im Ruhrgebiet und bundesweit.

Heute berät und vertritt die Kanzlei Mandanten insbesondere in den Bereichen Strafrecht, Verkehrsrecht und Arbeitsrecht.

Dabei legen wir großen Wert auf eine persönliche Betreuung, eine klare Einschätzung der rechtlichen Situation und eine engagierte Vertretung der Interessen unserer Mandanten – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

Alexander Steppart

Rechtsanwalt und Fachanwalt

Rechtsanwalt Alexander Steppart berät und vertritt Mandanten insbesondere im Verkehrsrecht, Arbeitsrecht sowie im Strafrecht.

Verkehrsrecht

Im Verkehrsrecht vertritt Rechtsanwalt Steppart Mandanten insbesondere bei Verkehrsunfallsachen. Er unterstützt seine Mandanten bei der Durchsetzung von Ansprüchen nach Verkehrsunfällen.

Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Steppart sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bei arbeitsrechtlichen Konflikten. Schwerpunkte bilden dabei insbesondere Kündigungen, Aufhebungsverträge, Abfindungen und Lohnansprüche.

Strafrecht

Ein besonderer Schwerpunkt der Tätigkeit liegt im Strafrecht. Rechtsanwalt Steppart verteidigt Mandanten in allen Phasen eines Strafverfahrens – vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis hin zu Rechtsmittelverfahren – und setzt sich engagiert für die Wahrung der Rechte seiner Mandanten ein.

Telefon: +49 231 9868 4099

E-Mail: info@steppart-neumann.de

Sarah Neumann

Rechtsanwältin und Fachanwältin

Rechtsanwältin Sarah Neumann vertritt Mandanten im Strafrecht, Verkehrsrecht sowie im Arbeitsrecht.

Strafrecht

Ein Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwältin Neumann liegt im Strafrecht. Sie verteidigt Mandanten in allen Phasen eines Strafverfahrens – vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis hin zu Rechtsmittelverfahren – und setzt sich engagiert für die Wahrung der Rechte ihrer Mandanten ein.

Verkehrsrecht

Im Verkehrsrecht unterstützt Rechtsanwältin Neumann Mandanten insbesondere bei Bußgeldverfahren, drohenden Fahrverboten, Punkten im Fahreignungsregister sowie bei Verkehrsstraftaten.

Arbeitsrecht

Auch im Arbeitsrecht berät und vertritt Rechtsanwältin Neumann Mandanten bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Arbeitsverhältnis. Schwerpunkte liegen insbesondere bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen, Abfindungen sowie weiteren arbeitsrechtlichen Konflikten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Telefon: +49 231 9868 4099

E-Mail: info@steppart-neumann.de