Strafrecht

Anwalt für Strafrecht in Dortmund

Das Strafgesetzbuch (StGB) und die Nebengesetze (z.B. das BtMG, die Abgabenordnung - AO) klassifizieren eine Vielzahl unterschiedlicher Straftaten. Hierbei steht für den Betroffenen viel auf dem Spiel, denn das Gesetz sieht eine Reihe an möglichen Sanktionen vor. Neben Geld- und Freiheitsstrafen kommen dabei auch ein Fahrverbot, die Entziehung der Fahrerlaubnis oder die Unterbringung in einer Anstalt in Betracht.

Daneben kennt das Gesetz aber auch Rechtfertigungs-, Entschuldigungs- und Strafmilderungsgründe.

Als Strafverteidiger ist die gründliche Erörterung der materiellen Rechtslage die Grundlage unserer Arbeit.

Verteidigung im Ermittlungsverfahren

Als Beschuldigter in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ist man nicht selten durch einschneidende Maßnahmen wie einer Durchsuchung oder Festnahme konfrontiert. In diesen Fällen ist es ratsam, schnellstmöglich einen erfahrenen Rechtsanwalt mit der Verteidigung zu beauftragen. Gerade in einem frühen Stadium des Verfahrens kann noch viel Einfluss auf die Ermittlungen genommen werden. In bestimmten Fällen kann die Angelegenheit sogar in Form einer Einstellung ohne ein gerichtliches Verfahren beendet werden.

Verteidigung vor Gericht

Nach Abschluss der Ermittlungen wird der Beschuldigte von der Staatsanwaltschaft angeklagt, wenn diese einen hinreichenden Tatverdacht bejaht. Die Vorwürfe werden dann vor Gericht verhandelt. Auch im gerichtlichen Verfahren haben Sie das Recht, sich von einem Anwalt verteidigen zu lassen. Nur auf diese Weise sind Sie „auf Augenhöhe“ von den anderen Verfahrensbeteiligten, nämlich dem Gericht und der Staatsanwaltschaft, und können Ihre prozessualen Rechte und Möglichkeiten voll ausschöpfen. Insbesondere kann der Verteidiger Einsicht in die Akten nehmen, Zeugen befragen und Beweisanträge zu Ihren Gunsten stellen.

Beratung

Schließlich kommt es auch häufig vor, dass der Beschuldigte ein Vorladungsschreiben oder einen Anhörungsbogen von der Polizei erhält und hierdurch erstmals von den Vorwürfen Kenntnis erlangt. In diesen Fällen sollten Sie jedenfalls eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen, um sich über Ihre Rechte und Pflichten und die Möglichkeiten der Verteidigung zu informieren. Ein von Ihnen beauftragter Verteidiger kann überdies Akteneinsicht nehmen und die Beweislage, insbesondere vorhandene Zeugenaussagen und Unterlagen, sichten. Im Anschluss kann eine fundierte und gezielte Stellungnahme zu den Vorwürfen erfolgen.

Sie benötigen Hilfe in einer strafrechtlichen Angelegenheit? Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin in unserer Kanzlei. Wir beantworten Ihre Rechtsfragen kompetent und verständlich.