Ablauf einer Kündigungsschutzklage

Ablauf Kündigungsschutzklage Dortmund

Wie läuft eine Kündigungsschutzklage ab?

Wer eine Kündigung erhalten hat, muss häufig kurzfristig entscheiden, ob eine Kündigungsschutzklage erhoben werden soll. Der Ablauf eines solchen Verfahrens ist für viele Arbeitnehmer zunächst unklar. Tatsächlich folgt das Kündigungsschutzverfahren aber einem überschaubaren Aufbau: Prüfung der Kündigung, Einreichung der Klage, Gütetermin und – falls keine Einigung erzielt wird – Fortsetzung des Verfahrens vor dem Arbeitsgericht.


Die Drei-Wochen-Frist nach Zugang der Kündigung

Der wichtigste Punkt ist die Frist. Eine Kündigungsschutzklage muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung regelmäßig als wirksam, auch wenn sie ursprünglich rechtlich angreifbar gewesen wäre. Deshalb sollte nach Erhalt einer Kündigung nicht abgewartet werden.


Erste Prüfung der Kündigung und Unterlagen

Zu Beginn prüfen wir die Kündigung und die wesentlichen Unterlagen. Wichtig sind insbesondere das Kündigungsschreiben, der Arbeitsvertrag, die letzten Gehaltsabrechnungen, etwaige Abmahnungen, Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber sowie Angaben zur Dauer des Arbeitsverhältnisses und zur Betriebsgröße. Falls eine Rechtsschutzversicherung besteht, benötigen wir außerdem die Versicherungsdaten.


Ziel der Kündigungsschutzklage festlegen

Nach der Erstprüfung wird das Ziel des Vorgehens besprochen. In manchen Fällen steht der Erhalt des Arbeitsplatzes im Vordergrund. In vielen Kündigungsschutzverfahren geht es praktisch um eine wirtschaftlich sinnvolle Beendigung gegen Zahlung einer Abfindung, um eine Freistellung, ein gutes Arbeitszeugnis, die Abgeltung von Urlaub oder die Auszahlung offener Vergütung.


Einreichung der Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht

Wird Kündigungsschutzklage erhoben, reichen wir die Klage beim zuständigen Arbeitsgericht ein. Mit der Klage wird geltend gemacht, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht beendet worden ist. Das Gericht stellt die Klage anschließend dem Arbeitgeber zu und bestimmt regelmäßig einen frühen Gütetermin.


Der Gütetermin im Kündigungsschutzverfahren

Der Gütetermin ist der erste gerichtliche Termin. Er findet meist wenige Wochen nach Klageerhebung statt. Ziel dieses Termins ist eine schnelle einvernehmliche Lösung. Das Gericht erörtert mit den Parteien die Kündigung, die rechtlichen Risiken und die Möglichkeit eines Vergleichs. Häufig wird in diesem Termin über eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung verhandelt.



Vergleich im Gütetermin

Ein Vergleich kann verschiedene Punkte regeln. Neben der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und einer möglichen Abfindung können insbesondere Freistellung, Resturlaub, Überstunden, offene Vergütung, Zeugnisformulierung, Rückgabe von Arbeitsmitteln und die ordnungsgemäße Abrechnung aufgenommen werden. Gerade diese Nebenpunkte sind oft wirtschaftlich und praktisch wichtig.

Kommt im Gütetermin eine Einigung zustande, ist das Verfahren regelmäßig beendet. Der gerichtliche Vergleich ist verbindlich. Ein weiterer Gerichtstermin ist dann normalerweise nicht erforderlich.


Kammertermin und weiteres Verfahren

Kommt keine Einigung zustande, wird das Verfahren fortgesetzt. Das Gericht bestimmt dann regelmäßig einen Kammertermin. Bis zu diesem Termin erhalten beide Seiten Gelegenheit, ihre Position schriftlich näher zu begründen. Der Arbeitgeber muss insbesondere darlegen, warum die Kündigung aus seiner Sicht wirksam sein soll. Je nach Kündigungsart kann es dabei etwa um betriebliche Gründe, Pflichtverletzungen, Krankheitszeiten, Abmahnungen oder eine Sozialauswahl gehen.

Im Kammertermin entscheidet nicht nur der Berufsrichter. Die Kammer ist zusätzlich mit ehrenamtlichen Richtern aus den Kreisen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber besetzt. Auch in diesem Termin kann noch ein Vergleich geschlossen werden. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet das Gericht durch Urteil.


Wie lange dauert eine Kündigungsschutzklage?

Wie lange eine Kündigungsschutzklage dauert, hängt vom Einzelfall ab. Viele Verfahren enden bereits im Gütetermin. Wird das Verfahren fortgeführt, kann es mehrere Monate dauern. Entscheidend sind unter anderem die Auslastung des Gerichts, der Umfang des Sachverhalts, die Zahl der Streitpunkte und die Frage, ob Beweise erhoben werden müssen.


Führt eine Kündigungsschutzklage automatisch zu einer Abfindung?

Für Arbeitnehmer ist wichtig: Eine Kündigungsschutzklage führt nicht automatisch zu einer Abfindung. Eine Abfindung ist häufig Ergebnis von Verhandlungen. Die Verhandlungschancen hängen unter anderem davon ab, wie angreifbar die Kündigung ist, welches Prozessrisiko der Arbeitgeber trägt und welches wirtschaftliche Interesse beide Seiten an einer Beendigung haben.


Anwaltliche Begleitung im Kündigungsschutzverfahren

Wir begleiten unsere Mandanten durch das gesamte Kündigungsschutzverfahren: von der ersten Prüfung der Kündigung über die Klageerhebung bis zum Gütetermin, zu Vergleichsverhandlungen und erforderlichenfalls zur weiteren Vertretung im Kammertermin. Ziel ist eine rechtlich und wirtschaftlich tragfähige Lösung.

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie kurzfristig prüfen lassen, ob eine Kündigungsschutzklage sinnvoll ist. Entscheidend ist die Drei-Wochen-Frist. Nach Ablauf dieser Frist sind die rechtlichen Möglichkeiten regelmäßig deutlich eingeschränkt.