Arbeitszeugnis nach Kündigung

Arbeitszeugnis nach Kündigung prüfen lassen

Warum das Arbeitszeugnis nach einer Kündigung wichtig ist

Nach einer Kündigung spielt nicht nur die Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Rolle. Für die weitere berufliche Zukunft ist auch das Arbeitszeugnis wichtig. Ein ungünstig formuliertes oder unvollständiges Zeugnis kann Bewerbungen erheblich erschweren, auch wenn die Formulierungen auf den ersten Blick freundlich wirken.


Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis

Arbeitnehmer haben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Auf Verlangen ist regelmäßig ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erteilen. Dieses enthält nicht nur Art und Dauer der Tätigkeit, sondern auch eine Bewertung von Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis.


Einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis?

Wichtig ist auch die Unterscheidung zwischen einfachem und qualifiziertem Arbeitszeugnis. Ein einfaches Zeugnis enthält im Wesentlichen Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit. Ein qualifiziertes Zeugnis bewertet zusätzlich Leistung und Verhalten. Für Bewerbungen ist in der Regel ein qualifiziertes Arbeitszeugnis deutlich bedeutsamer.


Worauf kommt es bei einem qualifizierten Arbeitszeugnis an?

Gerade beim qualifizierten Arbeitszeugnis kommt es auf Details an. Entscheidend sind nicht nur einzelne Notenformulierungen, sondern der Gesamteindruck des Zeugnisses. Zu prüfen sind insbesondere Aufgabenbeschreibung, Leistungsbewertung, Arbeitsweise, Fachkenntnisse, Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden sowie die Schlussformel.


Typische Probleme im Arbeitszeugnis

Typische Streitpunkte sind zu schwache Leistungsbewertungen, unvollständige Tätigkeitsbeschreibungen, missverständliche Formulierungen, fehlende Dankes- und Wunschformeln, widersprüchliche Aussagen oder auffällige Auslassungen. Auch scheinbar neutrale Formulierungen können nachteilig wirken, wenn sie im Zeugniszusammenhang eine negative Aussage nahelegen.


Zeugniscode und versteckte negative Formulierungen

Ein Arbeitszeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine versteckten Hinweise oder Geheimzeichen enthalten, durch die der Arbeitnehmer anders bewertet wird, als es der Wortlaut erkennen lässt. Deshalb sollte ein Zeugnis nicht nur sprachlich, sondern auch arbeitsrechtlich geprüft werden.


Arbeitszeugnis im Kündigungsschutzverfahren

Nach einer Kündigung sollte das Arbeitszeugnis möglichst früh mitgeregelt werden. In Kündigungsschutzverfahren wird häufig nicht nur über Beendigung und Abfindung verhandelt, sondern auch über Freistellung, Resturlaub, Überstunden, offene Vergütung und das Arbeitszeugnis. Gerade im gerichtlichen Vergleich kann festgelegt werden, welche Zeugnisnote erteilt wird und ob eine bestimmte Schlussformel aufgenommen werden soll.


Zwischenzeugnis während des Arbeitsverhältnisses

Auch der Zeitpunkt kann relevant sein. Während des laufenden Arbeitsverhältnisses kann unter bestimmten Umständen ein Zwischenzeugnis sinnvoll sein, etwa bei einer Freistellung, einem Vorgesetztenwechsel, längerer Beschäftigungsdauer oder während eines Kündigungsschutzverfahrens. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses geht es regelmäßig um das Endzeugnis.

Berichtigung eines schlechten Arbeitszeugnisses

Wenn ein Arbeitszeugnis zu schlecht, unvollständig oder missverständlich formuliert ist, kommen Berichtigungsansprüche in Betracht. Dann sollte konkret geprüft werden, welche Passagen geändert werden müssen und welche Formulierung rechtlich und taktisch sinnvoll ist. Pauschale Forderungen nach einem „besseren Zeugnis“ reichen häufig nicht aus.


Welche Unterlagen werden für die Prüfung benötigt?

Für die Prüfung benötigen wir insbesondere das erteilte Arbeitszeugnis, den Arbeitsvertrag, die Kündigung, frühere Zwischenzeugnisse, Zielvereinbarungen, Beurteilungen, Aufgabenbeschreibungen und gegebenenfalls E-Mails oder sonstige Unterlagen zur bisherigen Tätigkeit. Je genauer die tatsächliche Tätigkeit und Leistung nachvollzogen werden kann, desto gezielter lässt sich eine Korrektur verlangen.


Arbeitszeugnis nach Kündigung prüfen lassen

Wir prüfen Arbeitszeugnisse nach einer Kündigung auf Inhalt, Aufbau, Bewertung, Formulierungen und mögliche nachteilige Aussagen. Wenn eine Korrektur erforderlich ist, übernehmen wir die außergerichtliche Geltendmachung und – falls nötig – die Durchsetzung vor dem Arbeitsgericht.

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben oder bereits ein Arbeitszeugnis vorliegt, sollte das Zeugnis nicht isoliert betrachtet werden. Häufig ist es sinnvoll, Zeugnis, Abfindung, Freistellung, Resturlaub und offene Vergütung gemeinsam im Rahmen einer Kündigungsschutzklage oder einer außergerichtlichen Einigung zu regeln.